Ein dringender Appell an die Bundesregierung!

Seit 1. Jänner 2010 gibt es in Österreich die Eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare, was freilich immer noch besser ist als gar keine Regelung. Ich will jetzt meine immer noch aktuell akute Kritikpunkte zu diesem Gesetz nicht wiederholen, denn eine eigene Schublade („Ghetto-Gesetz“), boshafte Regelungen wie Nachname statt Familienname, Bindestrichverbot, Adoptionsverbot, Fortpflanzungsverbot, etc. sind oft erörtert worden. Und immer noch furchtbar genug. Nein, es geht mir heute um etwas Anderes:

Die Hinterbliebenenpension!

Prinzipiell sind Eingetragene Partner_innen der Ehe bei der Hinterbliebenenpension vollkommen gleichgestellt. Was erstmal super klingt. Nur wurde in der Gesetzgebung etwas Wesentliches vergessen, was eine Diskriminierung ohnegleichen darstellt. Und zwar noch in vielen Jahren!

Die Anspruchsberechtigung für eine Hinterbliebenenpension (noch immer besser bekannt als Witwen- bzw. Witwerpension) hängt von mehreren Faktoren ab: Alter, ob eine Pension bereits bezogen wurde, wie lange man zusammen verheiratet/verpartnert war, etc. Eine sehr gute Auflistung dazu gibt es auf der hervorragenden Plattform www.partnerschaftsgesetz.at, das von mehreren NGOs online gestellt wurde und alle Rechtsfragen zur EP behandelt.

Wie man in der Liste der oben genannten Website nachprüfen kann, ist es notwendig für manche Pensionsansprüche 10 Jahre verheiratet/verpartnert gewesen zu sein.

Was bedeutet das?

Das bedeutet, dass bis zum Jahr 2020 Eingetragene Partner und Partnerinnen nicht mit der Ehe gleichgestellt sein können, weil sie gar nicht insgesamt 10 Jahre verpartnert gewesen sein können, weil es die EP eben erst seit 1.1.2010 gibt! Heiraten konnte man vor dem 1.1.2010 – allerdings ausschließlich heterosexuell. Das macht einen gewaltigen Unterschied.

Lebensrealität

Aus meiner langjährigen politischen Erfahrung weiß ich, dass es vor allem zwei Typen von Paaren gab, die vor dem 1.1.2010 jahrelang auf eine Regelung hofften, bangten, zitterten und sich einsetzten: Binationale Paare mit einem Partner oder einer Partnerin aus einem Nicht-EU-Land. Und ältere Personen (oder Personen, die schwer krank waren), die ein Alter oder ein Gesundheitszustand erreicht hatten, in der sie endlich das Erbe, Pensionen, das gemeinsam Aufgebaute und Erreichte geregelt wissen wollten.

Vor allem Letztere werden also durch die Regelungen der Hinterbliebenenpension nach wie vor diskriminiert. Und zwar in einem Moment, in der eine Hälfte eines Paares ohnehin die schwerste Zeit durchmachen muss: Den Tod des Partners oder der Partnerin, mit dem/der man sein Leben verbrachte und alles teilte. Und dann kommt also der Staat und sagt „Ätschpätsch, du hast keinen Anspruch“? Und das bis 2020 – noch neun Jahre? Das darf doch nicht wahr sein!

Appell an die Bundesregierung

Starten Sie eine Initiative zur Novellierung des EP-Gesetzes! Gönnen Sie den homosexuellen Paaren, die nach dem 1.1.2010 eine Eingetragene Partnerschaft eingegangen sind eine Chance, denn die können nun echt nichts dafür, dass die Bundesregierung erst spät – über 20 Jahre nach Dänemark – eine Regelung für gleichgeschlechtliche Paare geschaffen hat. Sollten diese Paare nachweisen können, dass sie die sonst in der Ehe notwendigen Jahre zusammen gelebt haben, an der selben Adresse lebten, eine Lebensgemeinschaft führten und ohnehin füreinander sorgten (ohne das der Staat das damals so genau wissen wollte), dann sollten diese Jahre angerechnet werden.

Alles Andere nennt man schlicht: Unmenschlich und diskriminierend – insbesondere für unsere ältere Generation! Denn wer vor 2020 stirbt hinterlässt einen Partner oder eine Partnerin ohne Ansprüche und wird munter weiter ungleich behandelt.

2 Gedanken zu „Ein dringender Appell an die Bundesregierung!“

  1. Es geht um Menschenwuerde in einem der wichtigsten Momente im Leben, naemlich dem Sterben.

    Jeder und Jedem muss das Recht zugestanden werden dem Menschen den er liebt unter gleichen Bedingungen (Erbschaftssteuer) etwas zu hinterlassen.

  2. Es geht um Menschenwuerde in einem der wichtigsten Momente im Leben, naemlich dem Sterben.

    Jeder und Jedem muss das Recht zugestanden werden dem Menschen den er liebt unter gleichen Bedingungen (Erbschaftssteuer) etwas zu hinterlassen.

Schreibe einen Kommentar