Social Media Verbot und öffentlich-rechtliches Interesse.

4. Februar 2012

Die KommAustria-Entscheidung, dass der ORF keine Social Media-Kanäle auf Facebook betreiben darf, sorgt für viel Aufsehen. Der ORF wird berufen und zeigt sich kampfeslustig. Nach dem Pelinka-Debakel eine strategische Möglichkeit ein neues Thema in die Öffentlichkeit zu tragen.

Die zwei Perspektiven

Der ORF ist nach wie vor die erfolgreichste TV-Anstalt Österreichs. Das trotz der heimischen und vor allem der deutschen Konkurrenz. Das ist gar nicht mal so selbstverständlich, denn in vielen Staaten ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk eher kleiner als die Privaten. Warum das so ist, kann aus zwei Perspektiven gesehen werden: Entweder ist der ORF einfach gut und das Publikum nimmt das Angebot gerne an, hat rechtzeitig reagiert und sich am Markt behauptet. Oder aber man sieht eine klare Bevorteilung, da die Gebührenkonstruktion des öffentlich-rechtlichen TVs Dinge ermöglicht, die privaten Medien nicht möglich sind. Letztere Perspektive hat sich daher auch bei der letzten ORF-Gesetzesnovelle durchgesetzt. Unter anderem wurden die Internetangebote (die Futurezone etwa) stark reduziert bzw. verboten, Kommentarfunktionen wurden abgeschafft, u.a.

Der Verband der Zeitungsherausgeber (VÖZ) jubelt nach der Entscheidung der KommAustria und will nun auch ORF-Auftritte auf Twitter und Co. verbieten. Armin Wolf dürfte somit – wenn es nach den Verlegern geht – nicht mehr twittern.

Humbug

Aus meiner Sicht ist ein Social Media-Auftrittsverbot des ORF Humbug. Nun war ich selber voriges Jahr für kurze Zeit verantwortlich für einen Social Media-Auftritt des ORF, bin also durchaus subjektiv. Im Frühjahr 2011 betreute ich den Internet-Auftritt von Nadine Beiler beim Eurovision Song Contest in Düsseldorf. Das waren YouTube, Twitter und Facebook. Die Facebook-Seite wird nun unter den “verbotenen Seiten” gelistet. Als Grund wird angegeben, dass “Werbeeinnahmen” an amerikanische Konzerne gehen würden. VÖZ hat offensichtlich noch nie eine Facebook-Seite, einen YouTube Account oder einen Twitter-Account angelegt, denn dann wüssten sie, dass sowas gratis ist. Und dass man für internationale Auftritte auch international PR machen will, scheint dem VÖZ nicht zu interessieren.

Aber es gibt noch etwas, das aus meiner Sicht für ein Mehr an Internet-Aktivitäten des ORF spricht:

Öffentlich-rechtliches Interesse

Der ORF ist öffentlich-rechtlich. Das heißt, dass beim ORF nicht ausschließlich marktkonforme Fragen gestellt werden müssen, sondern auch Fragen im Sinne des öffentlichen Interesses. Deshalb darf man durchaus und zurecht den ORF kritisieren, wenn man der Meinung ist der öffentlich-rechtliche Auftrag würde nicht erfüllt werden.

Der VÖZ hat sich 2010 auch bei einem anderen Punkt im ORF-Gesetz durchgesetzt. TV-Sendungen des ORF dürfen ausschließlich 7 Tage im Internet abrufbar sein. Danach müssen sie für immer in den Archiven verschwinden.

Warum eigentlich?

Wäre es nicht gerade im öffentlich-rechtlichen Sinne gut, wenn der ORF ein Archiv anbieten würde? Wäre es nicht großartig, wenn Historiker_innen, Politikwissenschaftler_innen oder sonst interessierte Menschen in einem Online-Archiv herumstöbern könnten, Interviews mit Kreisky, Androsch, Schüssel oder Alfred Hrdlicka nachforschen könnten, Klammer-Interviews aus 1976, Kennedy-Besuch in Wien, o.ä.? Die BBC macht es vor.

Dass ein öffentlich-rechtlicher Sender in direktem Kontakt zu Zuseher und Zuseherinnen stehen will, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Daher ist es völlig klar, dass Social Media-Auftritte gut und richtig sind. Es gibt vermutlich nicht wenige Twitter-User, die auf Armin Wolfs Frage “Habe heute Gast XY im ZiB2-Studio – habt ihr Fragevorschläge?” ihre Frage dann live auf Sendung gestellt sehen konnten (ist mir auch schon ein paar Mal passiert).

Die Verleger sollten sich vielleicht besser Gedanken machen, wie sie ihr eigenes Angebot verbessern können, als sich darauf zu konzentrieren die Möglichkeiten des nunmal erfolgreichen öffentlich-rechtlichen Rundfunks (was immer man persönlich dazu für eine Meinung hat) zu beschneiden oder sie tief ins 20. Jahrhundert zurück zu schicken. Das ORF-Gesetz gehört diesbezüglich repariert.

E-Day 2012

Mein Verhältnis mit der Wirtschaftskammer ist zwiespältig. Einerseits versenken sie Millionen mit ihrem Pensionsfonds, schicken massenhaft uninteressante Druckwerke, deren Kosten wohl besser in Start-Ups investiert wären. Gleichzeitig machen sie aber dann auch wieder sehr gute Sachen:

Den E-Day am 1.3.2012 zum Beispiel.

E-Business, was man wie über Mobile Apps, Social Media oder anderen Technologien erreichen kann, Diskussionen, Workshops und viel mehr gibt es an einem Tag zu lernen.

Ich werde da jedenfalls hingehen. Alle Infos hier.

Was man von Faymanns und Failmanns Social Media Auftritt lernen kann.

Dass der Social Media-Auftritt des Teams um Bundeskanzler Werner Faymann in die Hose gegangen ist, wurde in zahlreichen Artikeln, Interviews, Blogbeiträge usw. hinlänglich erklärt. Darauf will ich jetzt gar nicht eingehen, außer mit einem Satz: Erstaunlich, dass das Fehlermachen manchmal wie eine Spirale funktioniert, aus der man dann kaum noch rauskommt.

Was mir aber Sorgen macht ist der spöttische Unterton der zahlreichen Kritiker_innen, und es scheint einzig dieser Ton übrig zu bleiben. Spott dominiert. Nicht, dass der Auftritt keinen Spott vertragen würde, denn dieser ist nunmal kläglich gescheitert und – allem voran! – kostet er viel Steuergeld. Und so ist Werner Failmann in den sozialen Medien mittlerweile populärer als der Kanzler selbst. Und das vollkommen zurecht.

Nein, es geht um etwas Anderes:

Dass ein Bundeskanzler, eine Bundesregierung, ein Ministerium, ein Landesrat oder eine Stadträtin Social Media nutzt, ist nämlich prinzipiell richtig. Wie oft haben gerade die Social Media-Aficionados gefordert, die Politiker_innen sollen doch bitte in Dialog mit den Bürger_innen treten! Und wie sehr sich doch Social Media anbieten würden, um Tendenzen zu erspüren, um Entscheidungen mit diskutieren zu lassen, zuzuhören bzw. transparent zu gestalten, usw.

Ja, der Auftritt von Faymann hat grundlegende Spielregeln von Social Media missachtet, das steht außer Frage. Aber jetzt wäre es an der Zeit, dass wir – die Kritiker und Kritikerinnen – nicht mehr nur spötteln, verächtlich machen und grundsätzlich ablehnen. Denn ein funktionierender Auftritt einer Regierung in den neuen sozialen Medien (und anderswo natürlich genau so) sollte uns ein Anliegen sein. Nach der Zeit des Spottes ist jetzt konstruktive Kritik angesagt!

Wie ein Regierungsauftritt gut funktionieren kann, zeigt etwa Deutschland. Die Bundesregierung rund um Kanzlerin Angela Merkel hat einen Regierungssprecher installiert, der nach Außen kommuniziert. Er hat einen Namen (nämlich Steffen Seibert), ist ansprechbar, ist aus Fleisch und Blut und kein abstraktes “Team Kanzler” usw. Zudem besteht der Auftritt aus einer Person und hat nebenbei auch noch andere Aufgaben als nur Social Media zu betreuen. Der deutsche Regierungssprecher ist somit billiger als ein Team, zumal er wohl ohnehin angestellt worden wäre – ob nun mit oder ohne Social Media-Auftritt. Siebert begann zu twittern und schaute einfach was daraus wurde. Und es wurde in diesem Fall – zumindest kommunikationstechnisch, ob politisch sei dahingestellt – ein Erfolg.

Daraus kann man lernen. Und fordern. Daher sage ich hier laut: Sagen wir dem Kanzler und seinem Team doch, wie wir uns das vorstellen! Sagen wir dem Kanzler und seinem Team, welche Erwartungen wir haben! Ganz konkret.

Stefan Bachleitner hat heute in seinem Blogbeitrag den Rücktritt von Werner Failmann gefordert, der Online-Persiflage auf den Bundeskanzler. Soweit würde ich nun nicht gehen (obwohl ich mir seit Erscheinen des Failmann-Humtata-Songs da auch nicht mehr so sicher bin), aber bei einer Sache hat er recht: Wenn berechtigte Kritik ausschließlich auf Spott ausgerichtet ist, dann fehlt einfach die Konstruktivität.

Warum?

Weil ich nicht will, dass der Spott und die Kritik dazu führt, dass Politiker und Politikerinnen deshalb keinen Social Media-Auftritt mehr machen, weil sie zu sehr Angst haben müssten sich die Finger zu verbrennen.

Werner Failmann soll meiner Meinung nach nicht zurücktreten. Aber Kritik soll eben auch mal konstruktiv sein. Und zu kritisieren gibt es bei dieser Bundesregierung und diesem Bundeskanzler ohnehin genug. Aber veröffentlichen soll er das bitte sehr wohl in Social Media-Kanälen. Und sich die Kritik anhören, wahrnehmen, zuhören und daraus lernen auch. Ob dies dann auch wirklich geschieht, steht freilich auf einem anderen Blatt.

PS: Noch eine kleine Anmerkung, nachdem ich soeben angerufen wurde und zur Klarstellung: Spott und kabarettistische Auseinandersetzung mit dem Korruptionssumpf, dem politisch überholten System, und all das, finde ich vollkommen richtig. Ich bezog mich in diesem Artikel einzig und allein auf den Spott zum Social Media-Auftritt!

Heute abend: Diskussion zur isländischen Verfassung “von unten”.

15. November 2011

Der Aktionsradius Augarten, eine seit Jahren im 20. Bezirk aktive und engagierte Kulturinitiative, hat in diesem Monat den Schwerpunkt Krise der Dermokratie. In zahlreichen Veranstaltungen wird dieser (realen? vermeintlichen?) Krise nachgegangen.

Heute Abend moderiere ich dazu eine Podiumsdiskussion mit dem Wiener Rechtsanwalt Alfred J. Noll sowie dem deutschen Juristen und Blogger Maximilan Steinbeis (verfassungsblog.de).

Was macht die isländische Verfassung so besonders, dass man darüber diskutieren möchte – zumal wenn es um das Thema “Krise der Demokratie” geht? Island schrieb sich nach der schweren Krise, die das Land erfasste, eine ganz besondere Verfassung. Sie wurde mithilfe des Internets und Social Media Plattformen in einer einzigartigen Aktion des Crowdsoucings geschrieben. Jede und Jeder durfte und konnte daran teilnehmen. (Siehe dazu diesen und diesen Blogbeitrag.)

Vorbild für den Rest der Welt? Ist das Internet eine der Lösungsvorschläge für unsere Krise der Demokratie? Diese und andere Fragen werden wir heute besprechen.

Übrigens liegt die isländische “Verfassung von unten” mittlerweile auch englischsprachig vor.

Ein isländisches Experiment: Verfassung von unten
Dienstag 15.11., 19:30 Uhr
Gaußplatz 11, 1200 Wien