Ehrenrühriges eines Grazer Gerichts zu Jörg Haiders Sexualität.

Ein junger Mann ging vor einigen Wochen zu einem deutschen Boulevard-Medium, um seine persönliche Geschichte mit dem ehemaligen Landeshauptmann von Kärnten zu erzählen, der vor 14 Monaten alkoholisiert und mit überhöhter Geschwindigkeit bei einem Autounfall ums Leben kam. „Die Anzahl der trauernden Witwen steigt auf 3“ meinten dazu Stermann & Grissemann. Bereits vor diesem Going-public* des jungen René war die Sexualität Haiders ständiges Thema, auch in einem Kommentar der Anderen für den Standard, den ich verfasste (hier zu lesen), und in einem Blogbeitrag hier.Die mediale und politische Diskussion nach Renés Going-public drehte sich vor allem um die Frage, was privat und was öffentlich ist. Darf ein Medium das Privatleben (z.B.) eines Politikers darstellen? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um darüber berichten zu dürfen? Hat Haider nicht selbst sein Privatleben öffentlich gemacht und muss sich also – auch posthum – gefallen lassen, dass sein vermeintlich verheimlichtes Privatleben ebenfalls öffentlich wird?NEWS meinte in dieser Debatte etwa, veröffentlichen sei okay, Armin Thurnher vom Falter meinte wiederum, sogar das Privatleben Jörg Haiders müsse geschützt bleiben.Ein Aspekt wurde allerdings in diesen Diskussionen überhaupt nicht berücksichtigt: Die abgrundtiefe und widerliche Doppelmoral Kärntens; die Tatsache, dass in Kärnten alle Meldungen über Haiders angebliche Bi- oder Homosexualität als etwas ganz Schreckliches dargestellt wurde und eine Rufschädigung bedeuten würden. Das wäre nämlich tatsächlich eine Geschichte wert gewesen: Wie abgrundtief ein Bundesland mit Homosexualität an sich umgeht. Man hätte nämlich auch ganz gelassen mit einem „Na und?“ reagieren können. Tat man aber nicht. Auch nicht die einzige offizielle Witwe Haiders: Claudia.Diese klagte nämlich die Zeitung BILD vor einem Gericht. Und dieses Grazer Gericht hat gestern ein Urteil gesprochen, wie ein anderes Boulevardblättchen (hier) berichtet: Jörg Haider darf nicht mehr homosexuell oder schwul genannt werden!Ein wirklicher Skandal ist die Begründung des Gerichts: Die Darstellung von Haider in der BILD-Zeitung wäre „ehrenrührig“ gewesen, würden Haider ein „unehrenhaftes und gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten“ vorwerfen und ihn in der „Öffentlichkeit verächtlich machen und herabsetzen“.Das Urteil des Richters Herbert Painsi ist ein Skandal und lässt eher vermuten, der Richter hat ein etwas gestörtes Verhältnis zu Homosexualität und bräuchte dringend etwas wissenschaftliche und sexualkundliche Aufklärung. Ich hätte verstanden, wenn das Gericht BILD verurteilt hätte, weil die Zeitung die Privatsphäre missachtet hat. Aber Homosexualität ist was Unehrenhaftes? Etwas Sittenwidriges? Etwas, das verächtlich macht? Hallo? Wir haben das Jahr 2009 und eine moderne Sexualwissenschaft!Glauben Sie, ein österreichisches Gericht hätte so geurteilt, wenn es sich um eine Affäre mit einer Frau gehandelt hätte? Wohl kaum. Das Urteil ist also zutiefst homophob, denn (zum Glück) steht in keinem österreichischen Gesetz mehr irgendetwas davon, dass Homosexualität unsittlich oder unehrenhaft sei. Das dürfte eher ein Problem des Richters sein – stellvertretend für ein ganzes Land allerdings.Wir könnten es ja mal versuchen: Outen Sie mich doch irgendwo als heterosexuell. Lassen Sie mich das dann einklagen und Sie werden sehen: Kein Gericht dieses Landes würde eine öffentlich kolportierte Affäre eines Mannes mit einer Frau als etwas Ehrenrühriges wahrnehmen. Daher ist dieses Urteil so falsch und wirft jede Aufklärung um Jahre zurück!* Going-public ist kein Coming-out und kein Outing, was leider immer verwechselt wird: Going public ist der Schritt in die Öffentlichkeit, Coming-out bedeutet, seine Homosexualität seinem persönlichen Umfeld zu erzählen und dazu zu stehen. Von Outing ist dann die Rede, wenn eine andere Person die sexuelle Orientierung aufdeckt, meist unfreiwillig und gegen den Wunsch des Betroffenen.