Grünes Wahlprogramm: Lesben, Schwule, Transgender

Auch Politik (von und) für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender ist Teil des Grünen Wahlprogramms. Das ganze Programm ist hier zu finden.

Bereits im Kapitel „Familienpolitik“ steht:

> Modernisierung des Ehe- und Partnerschaftsrechts
Wir wollen das Eherecht entstauben und modernisieren und die Ehe allen, die sie eingehen wollen, ermöglichen – auch gleichgeschlechtlichen Paaren. Die Eingetragene Partnerschaft wird als Alternative zur Ehe auch für verschiedengeschlechtliche Paare ermöglicht. Generell sind Lebensgemeinschaften rechtlich aufzuwerten, um der Lebensrealität vieler zu entsprechen.

Und danach folgt das Kapitel:

GLEICHE RECHTE FÜR LESBEN, SCHWULE UND TRANSGENDER

Die Zeiten, in denen Homosexualität noch völlig tabu war, sind glücklicherweise vorbei. Aber es gibt immer noch viele Formen der Diskriminierung, der Ungleichstellung und gesellschaftspolitische Herausforderungen – auch in Österreich. Trotz einigen kleinen rechtlichen Verbesserungen in den vergangenen Jahren ist Gleichstellung und ein echter Schutz vor Diskriminierung noch bei weitem nicht erreicht.

Von einer vollständigen rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ist Österreich noch weit entfernt. Seit Anfang Jänner 2010 besteht für Lesben und Schwule in Österreich die Möglichkeit, eine Eingetragene PartnerInnenschaft einzugehen. Dieser erste Schritt in Richtung rechtliche Gleichstellung von homosexuellen mit heterosexuellen Paaren wird bedauerlicherweise durch fast 50 unterschiedliche Diskriminierungen begleitet, die dieses Gesetz im Gegensatz zum Eherecht für Heterosexuelle vorsieht. Schon damals demonstrierten tausende Lesben, Schwule, Transgender, Bisexuelle und FreundInnen gegen die unzähligen Unterschiede zum Eherecht. Mittlerweile geben Gerichtsurteile der damals geäußerten Kritik recht: Bindestrichverbot bei Doppelnamen, Ja-Wort-Verbot, TrauzeugInnenverbot, Verbot der Stiefkindadoption – Alles mittlerweile gerichtlich anerkannte Ungleichbehandlungen, die den Menschenrechten oder der Verfassung widersprechen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) betont, dass das Recht ein Kind zu bekommen zu den von Artikel 8 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) geschützten Rechten zählt. Gegenwärtig herrscht in Österreich ein Adoptionsverbot für Eingetragene PartnerInnen. Dieses Verbot ist explizit im Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft (EPG) festgeschrieben gewesen. Nachdem der EGMR im Februar dieses Jahres die fehlende Möglichkeit einer Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare in Österreich im Vergleich zu unverheirateten heterosexuellen Paaren als diskriminierend verurteilt hatte, beschloss der Nationalrat im Juli dieses Jahres eine entsprechende Änderung. Es geht dabei nur um die Adoption von Stiefkindern, ein leibliches Kind von einem der Partner, einer Partnerin muss also bereits vorhanden sein. Die reguläre Adoption bleibt weiterhin heterosexuellen Ehepartnerinnen vorbehalten.

Österreich verweigert die Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren mit Kindern als „Familie“ und schafft damit für diese Familien eine Situation der rechtlichen Unsicherheit. Nach österreichischem Recht ist jedoch die Einzeladoption mit Zustimmung der Partnerin bzw. des Partners bei eingetragener Partnerschaft zulässig (§ 181 abs1 aBGB).

Weil die ÖVP Gleichstellung blockiert, müssen Betroffene ihre Rechte vor Gericht einklagen. Die Grünen fordern stattdessen eine rechtliche Sicherheit und Anpassung an gesellschaftliche Realitäten.

Auch der Alltag bringt noch eine Reihe von Diskriminierungen. Ob bei der Pflegefreistellung oder bei Todesfällen: Lesben und Schwule sind meist vom Good will anderer abhängig. auch Transgender Personen, also Menschen, die sich nicht mit dem Geschlecht „Mann“ oder „Frau“ identifizieren oder eine Wechsel* ihres biologischen Geschlechts ins Auge fassen, sind noch immer zahlreichen gesellschaftlichen Hürden ausgesetzt, insbesondere am Arbeitsplatz. Und für den Zugang zu Dienstleistungen und Gütern gibt es für Lesben, Schwule und Transgender weiterhin keinen Diskriminierungsschutz.

Die Gleichstellung ist in vielen anderen Staaten innerhalb und außerhalb der EU ein brisantes Thema – ob bei Demonstrationen in Frankreich, gewalttätigen Übergriffe in Ungarn oder in vielen anderen europäischen Staaten. Der Kampf für Gleichberechtigung, Respekt und echte Gleichstellung steht erst am Anfang.

Österreich erneuern:

SELBSTVERSTÄNDLICH GLEICHBERECHTIGT

Egal ob lesbisch, schwul, bisexuell, hetero oder transgender: alle Menschen sollen gleiche Rechte haben! Völlige rechtliche Gleichstellung schafft entsprechende Sicherheit, ob bei Adoption, künstlicher Befruchtung oder in der Ehe. Wir setzen auf eine Politik, in der alle Menschen die gleichen Chancen bekommen – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität.

Wir schaffen ein Klima des lebendigen Miteinanders, in dem Vorurteile durch Aufklärung und Kommunikation abgebaut, der gesellschaftliche Blickwinkel erweitert und Vielfalt gefördert wird. Vielfalt in der Gesellschaft braucht auch vielfältige Konzepte und Zugänge. wir wollen Akzeptanz in allen Bereichen des Lebens und Sichtbarkeit auf allen Ebenen – privat, beruflich, medial.

Es gilt, Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität abzuschaffen. Neben den klassischen Lebensentwürfen wollen wir Respekt und rechtliche Sicherheit sowie selbstbestimmte Lebensgestaltung gewährleisten. Das Adoptions-und Fortpflanzungsverbot für Lesben und Schwule soll aufgehoben werden.

Auch auf europäischer Ebene sind Initiativen gefordert. Die EU gründet auf werten der Gleichheit und des Respekts. Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität wird nicht akzeptiert. Entsprechende Anti-Diskriminierungsmaßnahmen und -gesetze gegen Homophobie sollen die Gleichstellung vorantreiben und Mitgliedsstaaten animieren, entsprechende Anti-Diskriminierungsgesetze zu erlassen und Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten.

Was wir konkret wollen

> Gleichstellung Eingetragener Partnerschaften und Eheöffnung
Die Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender Personen mit verschiedenen geschlechtlichen Lebensgemeinschaften wird umgesetzt. wir fordern ein modernes Rechtsinstitut wie den Zivilpakt für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare sowie die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule bei gleichzeitiger Eherechtsreform.

> Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität
Das Antidiskriminierungsgesetz kommt auch außerhalb des arbeitsplatzes zur Geltung.

> Aufklärungskampagnen zum Schutz Jugendlicher vor homophober Gewalt
Wir fördern im Bildungsbereich ein Umfeld der Toleranz, das für junge lGBT-Personen sicher ist, unterstützend wirkt sowie frei von Mobbing und Ausgrenzung ist.

> Adoption für gleichgeschlechtliche Paare/gemeinschaftliches Adoptionsrecht
Regenbogenfamilien haben ein Recht auf Anerkennung. Viele Kinder leben bereits mit zwei Müttern oder Vätern. alle Familien müssen dem Staat gleich viel wert sein.

> Erleichterungen für Transgender Personen im Privatleben
Mit einer grundlegenden Reform des Transsexuellenrechts/Erlasses werden bürokratische Hürden für die Vornamensänderung und Geschlechtsanpassung beseitigt.

> Einrichtung einer bundesweiten Antidiskriminierungsstelle
Wien hat auf Landesebene bereits eine Anlaufstelle; in vielen Teilen Österreichs gibt es jedoch bislang keine entsprechende Institution für Antidiskriminierung.

> EU-Initiativen für Gleichstellung
Die Europäische Union tritt entschieden gegen Repressionen gegen gleichgeschlechtlich liebende Menschen ein und forciert Initiativen für Gleichstellung und gegen Diskriminierung.

 

*Anmerkung: Das Wort „Wechsel“ ist uns da irgendwie reingerutscht. Richtiger und besser ist natürlich das Wort „Anpassung“.

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