Grünes Wahlprogramm: Lesben, Schwule, Transgender

Auch Politik (von und) für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender ist Teil des Grünen Wahlprogramms. Das ganze Programm ist hier zu finden.

Bereits im Kapitel „Familienpolitik“ steht:

> Modernisierung des Ehe- und Partnerschaftsrechts
Wir wollen das Eherecht entstauben und modernisieren und die Ehe allen, die sie eingehen wollen, ermöglichen – auch gleichgeschlechtlichen Paaren. Die Eingetragene Partnerschaft wird als Alternative zur Ehe auch für verschiedengeschlechtliche Paare ermöglicht. Generell sind Lebensgemeinschaften rechtlich aufzuwerten, um der Lebensrealität vieler zu entsprechen.

Und danach folgt das Kapitel:

GLEICHE RECHTE FÜR LESBEN, SCHWULE UND TRANSGENDER

Die Zeiten, in denen Homosexualität noch völlig tabu war, sind glücklicherweise vorbei. Aber es gibt immer noch viele Formen der Diskriminierung, der Ungleichstellung und gesellschaftspolitische Herausforderungen – auch in Österreich. Trotz einigen kleinen rechtlichen Verbesserungen in den vergangenen Jahren ist Gleichstellung und ein echter Schutz vor Diskriminierung noch bei weitem nicht erreicht.

Von einer vollständigen rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ist Österreich noch weit entfernt. Seit Anfang Jänner 2010 besteht für Lesben und Schwule in Österreich die Möglichkeit, eine Eingetragene PartnerInnenschaft einzugehen. Dieser erste Schritt in Richtung rechtliche Gleichstellung von homosexuellen mit heterosexuellen Paaren wird bedauerlicherweise durch fast 50 unterschiedliche Diskriminierungen begleitet, die dieses Gesetz im Gegensatz zum Eherecht für Heterosexuelle vorsieht. Schon damals demonstrierten tausende Lesben, Schwule, Transgender, Bisexuelle und FreundInnen gegen die unzähligen Unterschiede zum Eherecht. Mittlerweile geben Gerichtsurteile der damals geäußerten Kritik recht: Bindestrichverbot bei Doppelnamen, Ja-Wort-Verbot, TrauzeugInnenverbot, Verbot der Stiefkindadoption – Alles mittlerweile gerichtlich anerkannte Ungleichbehandlungen, die den Menschenrechten oder der Verfassung widersprechen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) betont, dass das Recht ein Kind zu bekommen zu den von Artikel 8 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) geschützten Rechten zählt. Gegenwärtig herrscht in Österreich ein Adoptionsverbot für Eingetragene PartnerInnen. Dieses Verbot ist explizit im Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft (EPG) festgeschrieben gewesen. Nachdem der EGMR im Februar dieses Jahres die fehlende Möglichkeit einer Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare in Österreich im Vergleich zu unverheirateten heterosexuellen Paaren als diskriminierend verurteilt hatte, beschloss der Nationalrat im Juli dieses Jahres eine entsprechende Änderung. Es geht dabei nur um die Adoption von Stiefkindern, ein leibliches Kind von einem der Partner, einer Partnerin muss also bereits vorhanden sein. Die reguläre Adoption bleibt weiterhin heterosexuellen Ehepartnerinnen vorbehalten.

Österreich verweigert die Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren mit Kindern als „Familie“ und schafft damit für diese Familien eine Situation der rechtlichen Unsicherheit. Nach österreichischem Recht ist jedoch die Einzeladoption mit Zustimmung der Partnerin bzw. des Partners bei eingetragener Partnerschaft zulässig (§ 181 abs1 aBGB).

Weil die ÖVP Gleichstellung blockiert, müssen Betroffene ihre Rechte vor Gericht einklagen. Die Grünen fordern stattdessen eine rechtliche Sicherheit und Anpassung an gesellschaftliche Realitäten.

Auch der Alltag bringt noch eine Reihe von Diskriminierungen. Ob bei der Pflegefreistellung oder bei Todesfällen: Lesben und Schwule sind meist vom Good will anderer abhängig. auch Transgender Personen, also Menschen, die sich nicht mit dem Geschlecht „Mann“ oder „Frau“ identifizieren oder eine Wechsel* ihres biologischen Geschlechts ins Auge fassen, sind noch immer zahlreichen gesellschaftlichen Hürden ausgesetzt, insbesondere am Arbeitsplatz. Und für den Zugang zu Dienstleistungen und Gütern gibt es für Lesben, Schwule und Transgender weiterhin keinen Diskriminierungsschutz.

Die Gleichstellung ist in vielen anderen Staaten innerhalb und außerhalb der EU ein brisantes Thema – ob bei Demonstrationen in Frankreich, gewalttätigen Übergriffe in Ungarn oder in vielen anderen europäischen Staaten. Der Kampf für Gleichberechtigung, Respekt und echte Gleichstellung steht erst am Anfang.

Österreich erneuern:

SELBSTVERSTÄNDLICH GLEICHBERECHTIGT

Egal ob lesbisch, schwul, bisexuell, hetero oder transgender: alle Menschen sollen gleiche Rechte haben! Völlige rechtliche Gleichstellung schafft entsprechende Sicherheit, ob bei Adoption, künstlicher Befruchtung oder in der Ehe. Wir setzen auf eine Politik, in der alle Menschen die gleichen Chancen bekommen – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität.

Wir schaffen ein Klima des lebendigen Miteinanders, in dem Vorurteile durch Aufklärung und Kommunikation abgebaut, der gesellschaftliche Blickwinkel erweitert und Vielfalt gefördert wird. Vielfalt in der Gesellschaft braucht auch vielfältige Konzepte und Zugänge. wir wollen Akzeptanz in allen Bereichen des Lebens und Sichtbarkeit auf allen Ebenen – privat, beruflich, medial.

Es gilt, Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität abzuschaffen. Neben den klassischen Lebensentwürfen wollen wir Respekt und rechtliche Sicherheit sowie selbstbestimmte Lebensgestaltung gewährleisten. Das Adoptions-und Fortpflanzungsverbot für Lesben und Schwule soll aufgehoben werden.

Auch auf europäischer Ebene sind Initiativen gefordert. Die EU gründet auf werten der Gleichheit und des Respekts. Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität wird nicht akzeptiert. Entsprechende Anti-Diskriminierungsmaßnahmen und -gesetze gegen Homophobie sollen die Gleichstellung vorantreiben und Mitgliedsstaaten animieren, entsprechende Anti-Diskriminierungsgesetze zu erlassen und Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten.

Was wir konkret wollen

> Gleichstellung Eingetragener Partnerschaften und Eheöffnung
Die Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender Personen mit verschiedenen geschlechtlichen Lebensgemeinschaften wird umgesetzt. wir fordern ein modernes Rechtsinstitut wie den Zivilpakt für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare sowie die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule bei gleichzeitiger Eherechtsreform.

> Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität
Das Antidiskriminierungsgesetz kommt auch außerhalb des arbeitsplatzes zur Geltung.

> Aufklärungskampagnen zum Schutz Jugendlicher vor homophober Gewalt
Wir fördern im Bildungsbereich ein Umfeld der Toleranz, das für junge lGBT-Personen sicher ist, unterstützend wirkt sowie frei von Mobbing und Ausgrenzung ist.

> Adoption für gleichgeschlechtliche Paare/gemeinschaftliches Adoptionsrecht
Regenbogenfamilien haben ein Recht auf Anerkennung. Viele Kinder leben bereits mit zwei Müttern oder Vätern. alle Familien müssen dem Staat gleich viel wert sein.

> Erleichterungen für Transgender Personen im Privatleben
Mit einer grundlegenden Reform des Transsexuellenrechts/Erlasses werden bürokratische Hürden für die Vornamensänderung und Geschlechtsanpassung beseitigt.

> Einrichtung einer bundesweiten Antidiskriminierungsstelle
Wien hat auf Landesebene bereits eine Anlaufstelle; in vielen Teilen Österreichs gibt es jedoch bislang keine entsprechende Institution für Antidiskriminierung.

> EU-Initiativen für Gleichstellung
Die Europäische Union tritt entschieden gegen Repressionen gegen gleichgeschlechtlich liebende Menschen ein und forciert Initiativen für Gleichstellung und gegen Diskriminierung.

 

*Anmerkung: Das Wort „Wechsel“ ist uns da irgendwie reingerutscht. Richtiger und besser ist natürlich das Wort „Anpassung“.

Das netzpolitische Wahlprogramm der Grünen

Es ist vollbracht. Das dicke fette Wahlprogramm mit allen Themen ist da und hier downloadbar.

Auch das Kapitel Netzpolitik ist Teil des Programms. Der Einfachheit halber kopiere ich diesen Bereich hier in meinen Blog. Weitere Kapiteln, an denen ich mitgearbeitet und mitgeschrieben habe, folgen in den nächsten Tagen.

Zu Netz-Sperren

Ich möchte nur noch eine Anmerkung vorab loswerden. In der Zeit, als wir das Programm schrieben, gab es noch keinen Cameron-Vorstoß Internet-Sperren gegen Pornographie zu installieren. Auch nicht eine ÖVP, die sich das auch vorstellen kann. So schnell kann’s gehen! Dachten wir, dass Internet-Sperren von allen mittlerweile als unnötig, unwirksam und dumm gesehen werden, und sich diese Frage eh erübrigt hat, überholt einen manchmal die Tagesaktualität.

Daher sei hier klar festgehalten: Die Grünen sind gegen Internet-Sperren!

Das habe ich mittlerweile – etwa in der Kleinen Zeitung (Printausgabe) und auf derstandard.at auch klar zum Ausdruck gebracht.

Aber nun zum Wahlprogramm:

NETZPOLITIK: FREIHEIT & VERANTWORTUNG IN DER INFORMATIONSGESELLSCHAFT

Kaum eine andere Technologie hat unsere Kommunikation und damit auch unser Leben so sehr verändert wie das Internet. Die Zugänglichkeit zu Daten, Informationen, Dienstleistungen, Kaufentscheidungen, politischen Foren und der laufende Austausch mit der Welt hat eine stark politische Dimension. Der Umgang mit dem internet ist auch zum Spielfeld rund um Macht, Demokratie, Freiheit und Gerechtigkeit geworden. Die Grenzlinie zwischen Privat und Öffentlich ist für viele schwieriger; Datenmissbrauch – sei es kommerziell oder staatlich – nimmt ebenso zu. Die Grünen stehen für einen gläsernen Staat und gläserne Parteikassen, aber nicht für einen gläsernen Menschen. Transparenz ist wichtig, der schutz der Privatsphäre aber auch. Daher braucht es Grenzen und klare Rahmenbedingungen und bewusstseinsbildende Maßnahmen.

Trotz neuer Formen von Datenspeicherung und Datenüberwachung müssen die Bürgerinnen die alleinige Verfügungsgewalt über ihre Daten haben. Unter dem Vorwand der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität betreiben Politikerinnen in ganz Europa offensiv den Ausbau von staatlicher Überwachung. Auch die österreichische Bundesregierung ist in Sachen Netzpolitik und Datenschutz völlig unsensibel gegenüber den Risiken. Im Gegenteil: Mit der gesetzlichen Vorratsdatenspeicherung werden alle Österreicherinnen pauschal zu Verdächtigen gemacht. Vorratsdatenspeicherung ist die Speicherung des Kommunikationsverhaltens aller BürgerInnen für mehrere Monate. Das betrifft zwar nicht die Inhalte z. B. der Telefonate und E-Mails, aber die gespeicherten „Verkehrsdaten“ (IP-Adressen, Telefonverbindungen etc.). Allein diese erzählen viel über das Privatleben: Die Datenspeicherung in diesem Umfang ist ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre. Gleichzeitig ist die Maßnahme für die Strafverfolgung und Terrorismusbekämpfung ineffizient. Wer sich technisch auskennt, kann sie leicht umgehen. Die Grünen haben daher federführend bei der Massenklage gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Verfassungsgerichtshof mitgewirkt.

Ein wesentlicher Teil der Informationsfreiheit ist Open Data. Open Data bedeutet, dass alle öffentlichen Datensätze grundsätzlich genutzt, verbreitet und weiterverarbeitet werden können. Personenbezogene Daten unterliegen dem Datenschutz und Informationen zur nationalen Sicherheit dürfen nicht veröffentlicht werden. Es gibt keine exklusiven Verträge oder Nutzungsrechte, sondern jedem und jeder stehen alle Daten zur Verfügung. Das ist das Wesen öffentlicher Leistungen. Das Auskunftsrecht existiert parallel zur Veröffentlichungspflicht.

Netzneutralität garantiert die Gleichbehandlung aller Datenpakete. Man stelle sich vor, eine Autobahn wird gebaut – und der/die BetreiberIn reserviert eine eigene Spur für privilegierte AutofahrerInnen, damit sie bei Stau schneller voran kommen. Völlig inakzeptabel, oder? Unter dem Stichwort „Netzneutralität“ soll gesichert werden, dass alle Datenpakete im Internet unverändert und gleichberechtigt übertragen werden, unabhängig davon, woher diese stammen oder welche Anwendungen die Pakete generiert haben. Die ökonomisch motivierte Privilegierung bestimmter Internetinhalte dagegen würde die Idee des Internets aushöhlen und den Telekommunikationsunternehmen zumindest mittelbar Einfluss auf Inhalte des Internets ermöglichen. Die neutrale Datenübermittlung ist eine Bedingung für den freien Transport von Daten und Informationen.

Im Internet haben sich traditionelle Vertriebskanäle radikal verkürzt und Vervielfältigungen vereinfacht. Vor allem über Filesharing-Systeme können Daten auf der ganzen Welt im großen Stil getauscht und verbreitet werden. Das ist mittlerweile eine Realität, der sich die verantwortliche Politik nicht stellt. Das geltende Urheberrecht wird den neuen Gegebenheiten nicht gerecht und kriminalisiert große Teile der Bevölkerung (siehe auch Kulturkapitel).

Österreich erneuern:

INFORMATIONSFREIHEIT – NEUTRALES NETZ – BÜRGERiNNENRECHTE

Es geht um Freiheit im Netz. Die Privatsphäre ist zu schützen. Ziel muss es daher sein, dass Datenpakete auch künftig „neutral“ übermittelt werden. Die InternetnutzerInnen können selbst frei entscheiden, welche Inhalte sie senden und empfangen bzw. welche Dienste und Anwendungen sie nutzen. Telekomanbieter sollen nicht in die Kommunikationen ihrer NutzerInnen eingreifen dürfen. Die Beeinflussung von Verfügbarkeit, Priorisierung oder Bandbreite weitergeleiteter Daten darf sich nicht nach Inhalten der Datenpakete oder der Art der Anwendungen richten. Ohne garantierte Netzneutralität würde möglicherweise der Inhalt oder der Absender den Weg eines Datenpakets beeinflussen.

Was wir konkret wollen:

> Netzneutralität gesetzlich verankern
Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene für die dauerhafte Gewährleistung der Netzneutralität durch eine gesetzliche Festschreibung auf europäischer Ebene ein. Das Prinzip der Netzneutralität ist im Telekommunikationsgesetz 2003 festzuschreiben. Mit der Durchsetzung in Österreich wird die Rundfunk und Telekom Regulierungs-Gmbh (RTR-Gmbh) betraut.

> Informationsfreiheit und Open Data
Das Recht auf Auskunftserteilung an jede/n Interessierte/n ist grundrechtlich zu schützen. Ein Informationsfreiheitsgesetz sichert entsprechende Rechte und schafft das Amtsgeheimnis ab. Daten die der Staat generiert bzw. mit Steuergeld finanzierte Studien sind jedermann unter entsprechenden Lizenzen frei zugänglich zu machen.

> Stopp der Vorratsdatenspeicherung
Österreich setzt sich aktiv für die Beseitigung der richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene ein.

> Überwachungsstaat zurückdrängen
Seit den Neunziger Jahren werden laufend neue Überwachungsmaßnahmen eingeführt. Viele dieser Maßnahmen sind schlicht nicht notwendig, anderen fehlt der Rechtsschutz. Das fördert nicht den Schutz der BürgerInnen sondern den Missbrauch. Wir fordern die Evaluierung sämtlicher Überwachungsmaßnahmen. Dort wo Überwachungsmaßnahmen tatsächlich notwendig sind, gehört der Rechtsschutz gestärkt.

> Explizite Zustimmungspflicht zur Datenspeicherung auch im Internet
UserInnen müssen wissen, welche Daten warum und wie lange gespeichert werden. Gespeicherte Daten haben ein Ablaufdatum und dürfen nicht unbegrenzt gespeichert werden. NutzerInnen werden explizit um Erlaubnis gefragt, ob ihre Daten gespeichert werden dürfen (derzeit ist diese information meist irgendwo in den AGBs versteckt). Facebook und andere soziale Netze haben in ihren Grundeinstellungen immer den größtmöglichen schutz der Privatsphäre voreinzustellen, UserInnen sollen selbst entscheiden können, was sie preisgeben und was nicht.

> Pauschalabgabe schützt UrheberInnen und bringt Rechtssicherheit
Anstelle der Rundfunkgebühr wird eine Haushaltsabgabe eingehoben, die teilweise zur Abgeltung der UrheberInnen verwendet wird. Die Nutzungsgewohnheiten vieler Menschen im Internet, die wissentlich oder unwissentlich gegen das Urheberrecht verstoßen, werden in rechtskonformes Handeln umgewandelt, der Tausch urheberrechtlich geschützter Werke für den nicht kommerziellen Gebrauch entkriminalisiert.

> Breitband-Offensive
Bis 2020 werden alle Haushalte in Europa mit mindestens 30 Megabit pro Sekunde ausgestattet. Vor allem der Ausbau von Breitband-Internet in ländlichen Gebieten ist von enormer Bedeutung, um auch dort Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.

> Medienkompetenz stärken
Medienkompetenz und Medienbildung müssen ein integraler Bestandteil des Schulsystems werden und in jedem Unterrichtsfach angemessene Berücksichtigung finden.

> Förderung von Open Source Software
Open Source Software bezeichnet Software, deren Quelltext öffentlich zugänglich ist und je nach Lizenz frei kopiert, modifiziert und verändert werden kann. Die öffentliche Verwaltung soll schrittweise auf Nutzung von Open Source Software und offener Dateiformate umgestellt werden. Mit öffentlichen Geldern entwickelte Software soll unter Open Source Bedingungen veröffentlicht werden. Softwarepatente sind innovationshemmend und deswegen nicht zielführend.

> Open Access
Förderung von freiem Zugang zu wissenschaftlicher Literatur und Archiven. Schrittweise Öffnung der ORF TV-Thek: Neben den Sendungen, die – rechtlich bedingt nur eine Woche lang – in der TV-Thek des ORF abrufbar sind, sollen schrittweise möglichst viele Sendeformate langfristig verfügbar sein. Das Archiv des ORF bietet schätze, die für die Weiterbildung und auch eine breitere Öffentlichkeit höchst interessant sind.

> Internet für alle
Wir sehen Internet als ein öffentliches Gut. Der Zugang zum Internet muss für alle garantiert werden können und gesetzlich festgeschrieben sein um demokratische Teilhabe zu ermöglichen. Der Zugang zu Informations- und Kommunikationstechniken darf nicht von sozialen Faktoren abhängig sein.

> Recht auf Anonymität
Wie auch in der physischen Welt sollte das Recht auf Anonymität auch im Internet garantiert werden. Es ist notwendig, dass Menschen die Möglichkeit bekommen sich auch anonym im Internet zu bewegen und ihre Meinung kundtun können. wir unterstützen auch die Schaffung von anonymen Zahlungsmethoden im internet.