Freiheit Gleichheit Schwesterlichkeit. Die Ehe für Alle!

„Vive la France !“ schallt es aus allen lesbisch-schwulen Communities. Klar, denn mit Frankreich hat – nach Spanien – wieder ein mehrheitlich katholisches Land die Ehe für Lesben und Schwule aufgemacht. Und zwar fulminant. Mit gehörigem Widerstand.

Noch in keinem Land der Welt, in der die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aufgemacht wurde (und das sind immerhin schon einige, von den Niederlanden bis Spanien, von Island bis Schweden oder von US-Bundesstaaten über Südafrika bis Uruguay), gab es einen derart massiven Widerstand. Zahlreiche Menschen – Religiöse, Rechtsradikale, Konservative – demonstrierten teilweise auch unter Anwendung von Gewalt. Und bewiesen damit, dass nicht nur linke Demonstrationen gewalttätig sein konnten.

Daher kann man der französischen Regierung nur gratulieren, dass sie ihr Konzept „Mariage pour tous“, die Ehe für Alle, durchgezogen haben. Immerhin hatten sie allen Umfragen zur Folge eine deutliche Mehrheit der Franzosen und Französinnen auf ihrer Seite.

Zeit wäre es auch für Österreich. Denn nachdem nahezu alle Eheverbote aufgehoben worden sind, etwa Ehe Verbot für Lehrerinnen, Soldaten oder interkonfessionell, ist das Eheverbot für Menschen, die jemanden des gleichen Geschlechts heiraten möchten, das letzte Eheverbot, das es noch gibt. Warum eigentlich, ÖVP?

Malmö, ich komme! Meine Top 10.

Nachdem ich 2012 auf derstandard.at aus Baku bloggen konnte, werde ich auch dieses Jahr wieder aus Malmö bloggen.

Und nachdem nunmehr alle Beiträge des diesjährigen Eurovision Song Contests fest stehen, mein erstes Fazit und meine Top 10. Man kann aber ruhig behaupten, dass dieser Jahrgang nicht der Beste dieses Jahrzehntz werden wird. Eher das Gegenteil davon.

Aber hier mal meine Top 10 Beiträge für die Ausgabe 2013:

Meine 12 Punkte gehen an Ungarn für dieses wunderbare Stück Musik über die Liebe. Kedvesem heißt nichts anderes als „Mein Schatz“ oder „Sweetheart“.

10 Punkte an niederländische Vögel, die nicht fliegen.

8 Punkte an Norwegens Liebesfütterung.

7 Punkte an der lässig-unwahren Ska-Behauptung Alkohol sei frei aus Griechenland.

6 Punkte an Italiens Versuch das Essenziale zu besingen.

5 Punkte an Islands Behauptung, dass man ein Leben hat.

4 Punkte an Österreichs scheinenden Beitrag.

3 Punkte an Schweden-Pop, mehr für die Komposition, weniger für die Stimme.

2 Punkte an Dänemarks Tränen.

1 Punkt an San Marinos Doppelpack – zwei Lieder in einem. Und das ein Ralph Siegel-Lied in meinen Top 10 landet, überrascht mich sogar selbst.

Leistungsschutzrecht in Österreich?

In Deutschland wird heute intensiv das Leistungsschutzrecht diskutiert. Im Bundesrat in Berlin sitzt nämlich mittlerweile eine rotgrüne Mehrheit. Das führte heute etwa zu einer Mehrheit für die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule. Beim Leistungsschutzrecht bekam die SPD allerdings Angst. und So gibt es in Deutschland demnächst das Leistungsschutzrecht. Vielleicht aus Angst dass gerade in einem Wahljahr Zeitungen gegen die SPD kampagnisieren könnten?

Was ist das Leistungsschutzrecht?

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bedeutet, dass im Internet veröffentlichte Ausschnitte – so genannte Snippets – unter Schutz stehen. Nur die Verlage selbst sollen das kommerzielle Recht an Veröffentlichungen im Internet haben.

In Deutschland wurde das Gesetz stetig angepasst und verändert, dass jetzt erst recht Unsicherheit darüber besteht, in welcher Länge andere Unternehmer_innen Snippets online stellen dürfen. Welche Unternehmen? Google wird freilich mit seinem Dienst Google News immer speziell erwähnt, ebenso Links auf Facebook. Es betrifft aber in Wahrheit tausende Startups und Unternehmen.

Das Ende einer Win-Win-Situation

Was die Snippets aber alle gemeinsam haben: Sie verlinken zur Originalquelle, also den Webseiten der Zeitungsverlage. Was also seit vielen Jahren eine Win-Win-Situation ist – nämlich Verweise im Internet, die zu Traffic auf den Zeitungswebseiten führt, wird plötzlich illegal, halblegal oder unterliegt der Rechtsunsicherheit.

VÖZ

Heute hat der Verband österreichischer Zeitungungen (VÖZ) gleich reagiert: Österreich braucht auch ein Leistungsschutzrecht. Und zwar as soon as possible. Heuer noch.

Da sage ich klipp und klar: Nein!

Wir können in Österreich nicht etwas einführen, dass in der Öffentlichkeit noch gar nicht debattiert wurde! Das Leistungsschutzrecht betrifft viel zu viele Menschen (User_innen, Journalist_innen, demokratiepolitische Fragen, urheberechtliche Fragen, netzpolitische Kultur, etc.), um es still und heimlich, womöglich noch hinter verschlossenen Türen ausverhandelt, einzuführen.

Dafür gibt es zu viel berechtigte Kritik an das Leistungsschutzrecht. Und diese kommt nicht nur von Google, sondern auch von Jurist_innen, Internet-NGOs und vielen mehr.

Nur einige Beispiele von vielen Kritikpunkten:

Verlage zahlen ihre Journalist_innen, nicht Google, lautet ein häufiges Argument. Das stimmt. Nur zwingt niemand Verlage Texte komplett im Internet zu veröffentlichen. Wenn ich einen Text nicht gratis zur Verfügung stellen will, darf ich sie auch nicht veröffentlichen. Das liegt in der Hand der Verleger_innen. Wenn ihr im Internet zur Kassa bitten wollt, dann erledigt das selbst auf Euren Seiten (Paywall zB.) und bemüht bitte nicht die Politik. Denn einfach zu findende Meinungen sind demokratiepolitisch wichtig und es kann nicht Aufgabe der Politik sein, genau das einzuschränken!
Auch Blogger_innen veröffentlichen Texte. Jede und jeder kann mittlerweile Texte veröffentlichen, egal ob bezahlt oder unbezahlt. Wo fängt also kommerzielles Interesse an? Wo hört es auf? Hier hat die Debatte noch nicht einmal begonnen!
Stellt euch vor Ärzt_innen, Dienstleistungsunternehmen, Friseur_innen, Restaurants oder Konzertveranstaltungen sind im Internet nicht mehr zu finden, weil die Suchmaschinen die Arbeit dahinter nicht bezahlen, und die Genannten somit geschützt sind. Absurd? Eben!
So genannte Feeds (RSS) werden bedroht. Und damit eine Kommunikationskultur des Internets.
Start-Ups, die gerade solche News-Dienste implementieren (und nebenbei – siehe oben – für Traffic auf die „Original“-News-Seiten sorgen), werden bedroht. Und das hemmt die Innovation.

Also Leistungsschutzrecht für Österreich? So nicht jedenfalls. Das als Botschaft an die VÖZ.

Erstklassige Rechte! Warum wir Freitag demonstrieren.

Es ist schon wieder passiert. Ein Gericht verurteilt Österreich, weil gleichgeschlechtliche Partnerschaften ungleich behandelt werden. Im letzten Fall ging es um die Stiefkindadoption. Darüber wurde in den Medien breit diskutiert.

Es ist allerdings nicht das erste Urteil. Auch der Verfassungsgerichtshof hat bereits mehrere Ungleichbehandlungen gerügt: Das Ja-Wort-Verbot, das Bindestrichverbot bei Doppelnamen, das Trauzeug_innen-Verbot: Alles unrecht! Das Standesamtsverbot wird demnächst ebenso geprüft wie das Verbot der künstlichen Befruchtung.

Langsam reicht es wirklich! Es kann doch nicht sein, dass man in Österreich Menschenrechte über Gerichte erzwingen muss, dass Lesben und Schwule viel Geld bei Gerichtsprozessen riskieren müssen, weil die ÖVP nicht in der Lage ist Menschenrechtsstandards umzusetzen und gleichgeschlechtliche Partnerschaften gleichzustellen. Das Rechtskomitee Lambda hat alle (gefundenen!) Unterschiede zwischen Eherecht und Partnerschaftsrecht gelistet. Derzeit sind es 55.

Lesben und Schwule fordern seit Jahren eine vollkommene Gleichstellung. Ein bisschen Gleichstellung gibt es nämlich nicht. Entweder man stellt gleich – oder man diskriminiert. Letzteres tut die ÖVP seit Jahrzehnten, trotz Appelle der SPÖ, so wie zuletzt eindrucksvoll seitens der Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und trotz der Tatsache, dass die Bevölkerung (inklusive eines Großteils der ÖVP-Wähler_innenschaft) schon viel weiter ist.

Daher haben sich das Rechtskomitee Lambda, der Verein FAmOs – Familien Andersrum Österreich, die Grünen Andersrum und die SoHo zusammengetan, um am 22.3. eine zweite Auflage der Demonstration „Erstklassige Rechte“ durchzuführen. Dieses Mal unter dem Motto „Erstklassige Rechte für erstklassige Eltern“. Aber auch: „Erstklassige Rechte statt homophober Politik“!

Ich lade Euch alle ein – egal ob hetero, schwul, lesbisch, bisexuell oder transsexuell – mitzumachen: Denn diese gesellschaftspolitische Frage ist nicht nur eine Frage der so genannten „Betroffenen“. Es geht um das grundsätzliche Menschenrechtsverständnis in dieser Republik!

Erstklassige Rechte II

16:30 Treffpunkt ÖVP-Zentrale, Lichtenfelsgasse 7, 1010 Wien (gegenüber Rathaus)
17:00 Demozug Lichtenfelsgasse – Landesgerichtsstrasse – Justizministerium – Parlament
18:00 Abschlusskundgebung Parlament

Reden von Barbara Schlachter (FAmOs), Helmut Graupner (RKL), Sandra Frauenberger (SPÖ) und Marco Schreuder (Grüne)
Musikbeiträge von Christine Hödl, Mario Mrazek und Milagros Piñera
Soli-Beiträge vieler NGOs
Moderation: Holger Thor

Alle Infos: www.erstklassigerechte.net

Bitte kommt zahlreich und spread the news!

Wenn ein Außenminister österreichische Aktivist_innen bedroht.

Ende Februar gab der iranische Außenminister Ali Akbar Salehi der Wiener Zeitung ein Interview (hier nachzulesen).

Thomas Seifert und Arian Faal stellten unter anderem diese Frage (auf Seite 2 zu finden):
Manche Gruppen kritisieren die österreichische Regierung dafür, dass sie iranische Regierungsvertreter empfängt. Sie sollten, so die Forderung, Teheran boykottieren. Was halten Sie von solchen Gruppen?
Und so antwortete der iranische Außenminister:
Sehen Sie, jede Gruppe hat das Recht, ihre eigenen Vorstellungen und Positionen zu haben. Was ich hier aber betonen möchte, ist, dass man bei seinen Entscheidungen immer Vorsicht und Weisheit walten lassen sollte. Sonst gerät man in Problemsituationen. Diejenigen, die nach Konflikten trachten, die werden zu keinem positiven Ergebnis kommen.
Mein Rat an diese Gruppen ist: Ihr mögt Eure Differenzen mit uns haben, Ihr mögt Eure Anschauungen haben, aber gleichzeitig raten wir Euch, etwas rationaler und vorsichtiger zu sein.
Sonst gerät man in Problemsituationen? Leider fragten die beiden Journalist_innen nicht weiter nach. Was für Problemsituationen denn?

Man mag zu den Sanktionsbefürworter_innen stehen wie man will (Ich tue es), aber auch diejenigen, die Sanktionen gegen den Iran keine gute Lösung finden, müssten hier doch aufschreien! Fakt: Ein Außenminister eines Staates bedroht politische Aktivist_innen eines anderen Landes, das er besucht. Und der österreichische Außenminister? Der begrüßt den Kollegen aus dem Iran und verliert kein Wort zu obigen Äußerungen.

Überhaupt hat sich kein österreichischer Politiker bis jetzt dazu geäußert. Damit dies nicht so bleibt, blogge ich diese Geschichte hier, denn ich will zumindest ein Politiker sein, der laut und deutlich sagt: Das geht nicht!

Man kann keinen Außenminister empfangen ohne obige Bedrohungen anzusprechen oder ernst zu nehmen. Wir reden ja auch nicht von einem gewöhnlichen Staatsbesuch eines gewöhnlichen Außenministers, sondern von einem Staat mit einem Regime, das Oppositionelle brutal verfolgt, Anhänger_innen der Bahai-Religion systematisch verfolgt, Homosexuelle umbringt, Frauenrechte ignoriert, Demonstrationen brutal niederknüppeln lässt – und wir reden von einem atomar aufrüstenden Regime, gegen das die EU Sanktionen beschlossen hat. Außerdem bedroht  Salehi keine Oppositionellen zuhause (schlimm genug), sondern bedroht Aktivist_innen des Landes, das er besucht. Wie diese Aktivist_innen von Stop The Bomb das Interview wahrnehmen, kann man in Simone Dinahs Hartmanns Reaktion nachlesen.

Sowas geht einfach nicht. Das kann man nicht ignorieren, Herr Spindelegger. Tun Sie was!

Wenn Gerichtshöfe der Regierung die gelbe Karte zeigen.

Oder: Warum gleichgeschlechtliche Paare nicht gleich gleichstellen?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte heute, Dienstag, dass die fehlende Möglichkeit einer Stiefkindadoption gleichgeschlechtliche Paare in Österreich im Vergleich zu unverheirateten heterosexuellen Paaren diskriminiert. Das ist keine sensationelle, sondern sogar eine erwartbare Entscheidung. Sie bringt die Bundesregierung weiter in die Bredouille.

Es ist nicht das erste Urteil, das zeigt, dass Österreich mit lesbischen und schwulen Paaren schlicht und ergreifend schäbig umgeht. Es fielen bereits mehrere Diskriminierungen: Das Bindestrichverbot bei Doppelnamen wurde ebenso vom VfGH abgeschafft wie das Verbot eines „Ja-Wortes“ (Ja, das war ernsthaft verboten!), oder das Verbot von Trauzeugen. Die durften nämlich auch nur bei heterosexuellen Trauungen Zeuge sein. Eingetragene Paare durften keine haben. Warum auch immer. Dass Partnerschaften nur in Amtsräumen und nicht am Standesamt eingegangen werden dürfen (Ausnahme Statuarstädte, zum Beispiel Wien) wird derzeit ebenfalls vom VfGH noch geprüft.

Die Gerichtsentscheidungen der letzten Monate und Wochen zeigen ganz klar: Es muss endlich Schluss sein mit Ideologie-Debatten auf Kosten von Lesben und Schwulen. Wir kennen es schon zu Genüge: Die SPÖ fordert Gleichstellung wie sie Vermögenssteuern fordert, kann es aber nie umsetzen, obwohl sie mitregiert. Die ÖVP sieht „keinen Handlungsbedarf“ und ignoriert die Regenbogenfamilien und deren Rechtsunsicherheit. Diese gibt es nämlich auch hierzulande, ob die ÖVP nun will oder nicht.

Repariert endlich das Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft! Öffnet die Ehe für alle! Es kann doch nicht Sinn und Zweck eines Rechtsstaates sein, dass eine Gruppe von Menschen ihre Rechte Schritt für Schritt vor Gerichten einklagen muss, nur weil die ÖVP „keinen Handlungsbedarf“ sieht. Das ist einfach lächerlich.

Warum ein Österreicher nicht bei EADS arbeiten darf.

„Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.
Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Regelungen für das Verbot solcher Diskriminierungen treffen.“
(Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 18)
Die britische Firma Computacenter gibt es seit 1981 und ist ein IT-Dienstleister. Mittlerweile hat die Firma Standorte in Großbritannien, Niederlande, Belgien, Deutschland, Frankreich, Spanien und Luxemburg, erwirtschaftete 2010 mehr als 3 Milliarden Euro und beschäftigt über 10.000 Mitarbeiter_innen.

Ein Kunde von Computacenter: Der Luft- und Raumfahrt sowie Rüstungskonzern European Aeronautic Defence and Space Company, kurz EADS, Hersteller der Eurofighter, Eurocopter, Airbus-Flugzeuge usw. Die Skandale und Korruptionsvorwürfe gegen die EADS sind mittlerweile weltbekannt: Die Clearstream II-Affäre in Frankreich, Insidergeschäfte, deutsche Bundespolizisten im Auftrag der EADS in Saudi-Arabien, Verdacht auf Korruption in Südafrika, Rumänien, Deutschland, Indien und Österreich.

In einem der Büros von Computacenter arbeitete ein junger Österreicher, der sich gerne beruflich weiterentwickeln wollte. Es gab im April 2012 eine interne Ausschreibung, die ihn interessierte. Gesucht wurde: „Opportunity for both Level 1 or Level 2 German Speaker Analyst to take part in the training program for Eurocopter in Toulouse and act as trainers for the EADS desk in Barcelona.“

In der Ausschreibung fanden sich allerdings auch eine irritierende Voraussetzung. Gesucht wurde ausschließlich ein Inhaber eines deutschen Reisepasses.

Der Österreicher wollte sich innerhalb der Firma verändern, erfüllte alle sonstigen Kriterien und erkundigte sich, ob er sich – als ohnehin Deutsch Sprechender – nicht doch bewerben könne. Die Antwort war eindeutig:
„Thank you for your interest in this Discovery opportunity. Unfortunately, the Eurocopter security is very strict and we can only have a German national. Although German is your native language, Austria is not part of a NATO country and for this reason it will not be accepted.“
Daraufhin erinnerte sich der junge Österreicher an den Artikel 18 des EU-Vertrags. Darin wird ausdrücklich die Diskriminierung aufgrund der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU verboten. Jeder EU-Bürger und jede EU-Bürgerin hat freies Aufenthalts- und Arbeitsrecht in jedem EU-Staat.
Deshalb hakte er am 21.5.2012 nach und zitierte sowohl den EU-Vertrag als auch Richtlinien des Europäischen Rates und fragte wie eine Ausschreibung dermaßen EU-Recht widersprechen könne. Er musste noch eine Mail nachschießen mit der Bitte, seine Fragen doch endlich zu beantworten.
Die erhielt er dann am 29.5.: Alles sei ein Missverständnis, man hätte nur jemanden mit Deutscher Muttersprache gesucht, der Deutschen Dialekt (!) spricht und den NATO-Sicherheitsrichtlinien entsprechen würde:

„Everyone who follows the requirements can apply for the role. Two of the requirements are to be native Geman speaker (German dialect – which was not clear on the advertisement) and the other requirement is to be eligible for NATO Security Clearance.“

Da stellen sich allerdings doch ein paar Fragen, denn die Vorgaben über die Sicherheitsrichtlinien gingen vermutlich vom Kunden EADS aus:

Wieso dürfen bei Eurocopter/EADS nur Mitarbeiter_innen aus NATO-Ländern arbeiten?
Wieso stellt die EADS NATO-Interessen über die Europäische Union und ihren Gesetzen?
Dürfen Österreicher_innen in sensiblen Bereichen des Rüstungskonzerns überhaupt arbeiten – ja oder nein?

Wenn man die EADS fragen würde, würde sie wohl alles verneinen und als Missverständnis darstellen. Dann dürfen sich wohl auch wieder Staatsbürger aus einem neutralen Staat, also auch Österreicher_innen, überall bewerben. Ob sie dann allerdings den Job bekommen, steht wohl auf einem anderen Blatt. Denn die oben genannte Ausschreibung zum Job bei Eurocopter wurde nachträglich geändert und die Voraussetzung „Deutscher Staatsbürger“ entfernt.

Der Österreicher bewarb sich dann übrigens nicht für den Job, wurde aber kurz danach von seiner Firma fristlos gekündigt. Angegebener Grund: 7 Minuten Verspätung und ein grammatikalischer Rechtschreibfehler in einer Email an einen Kunden.
(Anm.: Zum Schutz des jungen Österreichers nenne ich hier seinen Namen nicht. Die Email-Korrespondenz liegt mir vor.)

So nicht, Frau Justizministerin!

Man würde ja meinen, die Politikerinnen und Politiker Europas hätten die ACTA-Lektion vom ersten Halbjahr 2012 gelernt: Verhandlungen, die im engeren oder weiterem Sinne mit dem Internet zu tun haben ohne Konsumentenschützer_innen, ohne Datenschutz-Expert_innen und ohne NGOs der Bürgerrechtsbewegung zu machen: Das geht einfach nicht. Undemokratische Vorgänge ohne alle Beteiligten am Tisch, ohne die Perspektive des freien und neutralen Internets, ohne Vertretung der Bürgerrechte hatten bei ACTA ganz klar verloren. Und zurecht europaweit zu Protesten geführt.

Unserer Justizministerin scheint das völlig kalt zu lassen. Die macht munter weiter, so als ob es ACTA nie gegeben hätte.

Beatrix Karl lädt am 11.12. zu einem Round Table, in der das Urheberrecht diskutiert wird. Was das bedeuten könnte, lässt Schlimmes befürchten: Vorratsdaten sollen gegen Filesharer verwendet werden, wie ein orf.at vorliegendes Arbeitspapier besagt (siehe hier) und Albert Steinhauser und der AK Vorrat bei einem kürzlich statt gefundenem Hearing im Justizausschuss heraushören durften. Eingeladen am 11.12. sind die Verwertungsgesellschaften und die Industrie. Das Konsumentenschutz-Mascherl trägt die Arbeiterkammer. Immerhin. Nicht eingeladen: Netzpolitische NGOs, Bürgerrechts-NGOs, usw.

Sollten die Befürchtungen tatsächlich begründet sein (noch sind die Ergebnisse der geplanten Novelle des Urheberrechts nicht endgültig bekannt), dann darf das Justizministerium mit heftigem Widerstand rechnen. Ich verspreche jedenfalls alles zu tun, um das gemeinsam mit den Grünen zu Fall zu bringen.

Ehrlicherweise erwarte ich mir von einer VP-Justizministerin nicht sehr viel, die schon oft bewiesen hat, dass ihr ein freies und neutrales Internet kaum ein Anliegen ist, und Bürgerrechte schon gar nicht. Die Industrie und viele Anwält_innen freuen sich vermutlich schon auf die Novelle und reiben sich die Hände, droht uns in Österreich eine ähnliche Abmahn-Industrie wie es bei unserem deutschen Nachbarn der Fall ist. Und sie dürfen am 11.12. dafür lobbyieren – ohne groß Einspruch zu erwarten. Einseitiger geht’s gar nicht!

Was macht aber die SPÖ? Wird sie sich dagegen stemmen? Wird sie mit der ÖVP verhandeln? Oder umfallen?

Ich finde Protestschreiben an die Justizministerin prinzipiell richtig. Ich finde aber auch, dass genau jetzt Druck auf die SPÖ ausgeübt werden muss. Denn ohne den Koalitionspartner kann Beatrix Karl genau nichts machen.

Sonja Ablingers Aussendung gefällt mir schon mal.

Pro und Contra, Aufklärung und das fundamentalistisch-katholische Netzwerk

„Diese Broschüre manipuliert und indoktriniert und will Kinder umerziehen. Dagegen verwehren wir uns.“
Die unfassbarste Aussage des Abends kam zum Schluss, als niemand mehr etwas entgegnen konnte. Obige Sätze waren der Schlusssatz der Sendung Pro und Contra auf Puls 4 (Stream der gestrigen Sendung), bei der ich auch zu Gast war. Thema: Die Aufklärungsbroschüre „Ganz schön intim“ (PDF) des Vereins Selbstlaut. Das Unterrichtsministerium hatte die Broschüre finanziert. Und das passt Frau Gudrun Kugler-Lang, Theologin, Fundamentalistin, Abtreibungsgegnerin, frühere ÖVP-Kandidatin in Wien und ihrem Netzwerk angeblicher „besorgter Eltern“ nicht. Sie wartete bis zum Schluss um ihre und die ihrem Netzwerk rund um Weihbischof Andreas Laun übliche Ideologie kundzutun, wie sie im obigen Zitat erschütternd offenbar wird.

Zuvor zeigte sie ihre NLP-Schulung, wie es widerlicher nicht mehr geht. Immer ein bisschen Verständnis vorgaukeln, sich höflich für ein Statement bedanken, um dann wieder im Subtext kundzutun: Homosexualität soll in den Schulen ein Tabu bleiben, Randgruppe bleibt Randgruppe. Und immer wieder wurde suggeriert, wir würden von einer Broschüre für 6 bis 12-jährige Kinder reden. Dass es sich bei „Ganz schön intim“ um eine pädagogische Hilfe für Lehrer_innen geht und mitnichten um eine Broschüre für Kinder wurde kontinuierlich ausgeblendet, so oft die anderen Diskussionsteilnehmer_innen auch darauf hinwiesen.

Die angeblich besorgten Eltern in den Medien

Über die ideologischen Hintergründe des Netzwerkes der angeblich „besorgten Eltern“ haben Medien kaum recherchiert. Besorgte Eltern sind einfach eine coole Geschichte, dachte sich da wohl so mancher Redakteur und Redakteurin. Da bohrt man dann lieber nicht genau nach. Da sind Umfragen, wie sie der Kurier machte, einfach besser verkaufbar. Und man kann in der Geschichte dann auch noch das schön diffamierende Wort Machwerk verwenden, wenn man die Broschüre meint, so wie es Kurier-Redakteur Nihad Amara macht. Besorgte Eltern klingt so super nach Bürger_inneninitiative. Das verkauft sich besser.

Oder  vielleicht hat man auch gar nicht recherchiert.

Nur wenige Medien durchschauten das perfide Spiel von Gudrun Kugler-Lang und ihren christlichen Eiferern. NEWS etwa deckte die Machenschaften und sogar die von Frau Kugler-Lang selbst ausgearbeiteten Kommunikationsstrategien auf, die sie im Fall dieser Broschüre genau so anwendete. Der Humanistische Pressedienst und Christoph Baumgarten hat auch (hier) recherchiert.

Soll man den Kugler-Langs dieser Welt eine Plattform bieten?

Paul Aigner bloggt auf Querg’schrieben zur gestrigen Sendung. Und ich stimme dem ersten Teil völlig zu. Dann schreibt er:
Demokratischer Diskurs ist nicht, wenn Alle gar alles sagen dürfen, was ihnen in den Kram passt. Demokratie verlangt auch, dass systematische grobe Respektlosigkeiten gegenüber großen Gruppen von Menschen erst gar keine Plattform bekommen. Zensur wäre, Gudrun Veronika Kugler das Mikro abzudrehen. Sie erst gar nicht einzuladen, wäre ein Zeichen journalistischer Verantwortung gewesen.
Nun liegt es mir fern Journalist_innen zu sagen wen sie einladen dürfen, und wen nicht. Aber der Gedanke als Denkanstoß hat schon etwas für sich, wenn… Ja, wenn die Empörung bei ein paar fanatisierten Hetzer_innen geblieben wäre! Allerdings ist die Strategie von Frau Kugler, Kugler-Lang (oder wie immer sie jetzt heißt) ja voll aufgegangen. Ein paar Leserbriefe, ein paar Pressekontakte (Die Presse!) und schwupps: Schon hat man ÖVP, FPÖ und BZÖ instrumentalisiert. Und daher ist es sehr wohl ein politisches Thema, das man behandeln muss.

Worum’s eigentlich geht

Und genau darum ging es übrigens immer in der gesamten Diskussion (und es ging nur am Rande um die Broschüre, die diente nur als Projektion): Den Launs, Kuglers und all den anderen Hetzer_innen geht es darum Mehrheiten zu finden, die wieder das konservative Bild der katholischen Kirche hochhalten. Es geht darum, dass diese Netzwerke natürlich spüren, dass die Gesellschaft längst liberaler geworden ist, längst einen entspannteren Zugang zu Sexualität hat, längst Liebe und Sexualität nicht unbedingt als immer zusammen gehörende Sache wahrnimmt, die auch mal One Night Stands okay findet, die mit Lesben und Schwulen schlicht keine Probleme mehr hat und die Haltung der Erzkonservativen auslacht.

Allerdings ist diese Mehrheit leise geworden. Denn man kann solche Moraldiskussionen eigentlich schon nicht mehr hören. Oder wie es eine Facebook-Userin auf der Facebook-Seite der Moderatorin Corinna Milborn ausdrückte: „Eine Diskussion aus dem vorigen Jahrhundert. Sorry ohne mich!“ Das eröffnet den Kuglers dieser Welt die Möglichkeit den öffentlichen Diskurs wieder zu dominieren, obwohl sie eine kleine Splittergruppe sind. Die liberale aufgeklärte Gesellschaft ist in diesem zutiefst bedeutsamen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen einfach lahmarschig geworden. Muss man leider sagen. Denn wo sind die großen Debatten über ein modernes Partnerschaftsrecht? Ein moderneres Eherecht, weil das jetzige aus dem Jahr 1938 stammt? Darüber, ob Partnerschaft und Familie noch unbedingt mit Sexualität kombiniert gesehene werden muss (im Eherecht gibt es immer noch die Pflicht zur Treue!). Es interessiert traurigerweise kaum.

Beispiel?

Man möge nur meinen Blogbeitrag vom 21.11. lesen. Beim Antidiskriminierungsgesetz, der den rechtlichen Diskriminierungsschutz aufgrund der sexuellen Orientierung  mit dem der ethnischen Herkunft gleichstellen will, war es die Bischofskonferenz, die in einer Stellungnahme meinte, das sei unnötig und man könne das nicht vergleichen. Die ÖVP nahm diese Argumentation auf. Genau so wie sie es jetzt rund um die Aufklärungsbroschüre machte.

ÖVP unter Spindelegger – oder das erzkatholische Comeback

Dass die ÖVP gesellschaftspolitisch extrem nach rechts rutschte ist augenfällig. Es ist auch nicht mehr Josef „Perspektivengruppe“ Pröll Parteichef, sondern Michael Spindelegger, Mitglied des Ordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem. Der Spindelegger, der einst – bevor die Eingetragene Partnerschaftsgesetz eingeführt wurde – erklärte warum Lesben und Schwule am Standesamt nichts verloren hätten:
„Weil am Standesamt der Eindruck erweckt wird, es sei eine Ehe. Es ist aber keine Ehe. Und es ist ja so, dass am Standesamt zur schönen Jahreszeit besonders gerne geheiratet wird – das führt automatisch zum Kontakt zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren. Ob das so gut ist, sei dahingestellt.“
Und morgen wird im Nationalrat das Personenstandsgesetz verabschiedet. In der alle Ungleichbehandlungen der Eingetragenen Partnerschaft einzementiert werden. Und die SPÖ wird mitstimmen.

Voller Sieg für Laun, Kugler und Co.

Meine Performance

Meine Performance gestern in der TV-Sendung war keine Glanzleistung. Ich hatte mir vorgenommen ruhig zu bleiben, gelassen zu blieben, mich auf Argumente zu verlassen. Doch als ich bermerkte, dass mein Einstieg, in dem ich das ultra-konservative Netzwerk aufdecken wollte, schnell wieder verpuffte und sich Frau Kugler immer noch als besorgte Mutter inszenieren konnte und niemand sonst deutlich machte, dass es sich bei diesem Netzwerk um eine perfekt organisierte katholische Fanatiker-Gruppe handelte, wurde ich unruhig. Und ich bekam interessanterweise Sodbrennen während der Sendung, was mich übrigens wirklich zusätzlich plagte.

Ich war einer fanatisierten Hetz-Truppe ausgesetzt, die auf kein Argument einging, sondern nur in der NLP-Technik so tat als ob. Ich war einer ÖVP-Politikerin ausgesetzt, die nicht beurteilen wollte ob Lesben und Schwule gute Eltern sein können, aber auch nicht erklären wollte, warum die ÖVP Adoption oder Insemination verbietet und sonst im Grunde nur Kuglers Thesen nachbetete, nur in etwas schlechterem NLP.

Ich wurde am Ende etwas aggressiv. Verständlich, meinten viele auf Twitter. Aber eigentlich wollte ich gelassen drüber stehen. Es gelang mir leider nicht. Man möge es mir verzeihen.

Das Sodbrennen war eine Stunde nach der Sendung übrigens wieder verschwunden.

Koalition aus ÖVP und Bischofskonferenz verhindert Diskriminierungsschutz

Die Grünen Nationalratsabgeordneten Judith Schwentner und Alev Korun waren heute im Gleichbehandlungsausschuss. Das wäre ja noch keinen Blogbeitrag wert. Was die beiden dort aber seitens der ÖVP zu hören bekamen ist schier unglaublich. Dazu später mehr.

Der politische Hintergrund

Seit 1997 versucht die EU (erstmals im Vertrag von Amsterdam) Antidiskriminierung auch europaweit zu forcieren. Es sollen keine Menschen aufgrund der ethnischen Herkunft, der  so genannten „Rasse“, der sexuellen Orientierung, des Alters, einer Behinderung, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung diskriminiert werden dürfen. So fortschrittlich das damals war: Schon damals war ein Problem mit geboren. Während Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft sowohl im Arbeitsrecht als auch bei Dienstleistungen oder dem Erwerb von Gütern Diskriminierungsschutz bekamen, wurden Diskriminierungsgründe wie Alter oder sexuelle Orientierung nur im Arbeitsrecht berücksichtigt.

Die EU-Richtlinie war somit der kleinste damalige Nenner der Mitgliedsstaaten. Viele Staaten – mittlerweile 21 innerhalb der EU – sahen die Richtlinie daher auch als das, was es war: Die Mindestvoraussetzungen. Und sie taten das, was Mitgliedsstaaten tun dürfen: Sie erweiterten den Diskriminierungsschutz gleich für alle.

Nicht so Österreich: Die schwarz-blau/orange Regierung setzte die Richtlinie nur als Minimum um, machte auch kein eigenes Antidiskriminierungsgesetz, sondern verpackte die Richtlinie im Gleichbehandlungsgesetz. So haben wir in Österreich seit Jahren unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen im Diskriminierungsschutz.

Der unterschiedliche Diskriminierungsschutz

Lesben, Schwulen und Transgendern, denen Dienstleistungen oder der Zugang zu Gütern verweigert wird, können sich nicht wehren. Cafés dürfen weiterhin schwule Paare rauswerfen, Juweliere sich weigern einer Transgender-Person Schmuck zu verkaufen oder ein Taxifahrer sich weigern ein lesbisches Paar zu fahren. Wenn die Caféhausbesitzerin, der Juwelier oder der Taxifahrer das bei Menschen tun würden, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert werden, können diese sich rechtlich wehren. Diese Ungleichheit beim Diskriminierungsschutz ist österreichische Realität. Besondrs brisant wird das freilich bei lebensnotwendigen Erwerb oder Dienstleistungen. Man denke etwa an einen Wohnungskauf.

Angleichung beim Diskriminierungsschutz?

Die SPÖ versucht nunmehr den Diskriminierungsschutz für alle gleich zu stellen. Dann hörte man länger nichts mehr. Bis heute, als eben Judith Schwentner und Alev Korun im Gleichbehandlungsausschuss mal nachfragten, was denn nun mit der Angleichung sei.

Die Antwort der ÖVP ließ keine Zweifel aufkommen: Sie ist gegen die Gleichstellung und beruft sich auf die Bischofskonferenz. Wir haben also in Österreich neben der großen Koalition noch eine weitere Koalition: Die der ÖVP mit der römisch-katholischen Kirche. Und die findet es offensichtlich wunderbar, dass etwa Lesben, Schwule und Transgender weiterhin diskriminiert werden dürfen.

Hier die heutige Aussendung von Alev Korun und Judith Schwentner:
Schwentner/Korun: ÖVP blockiert Diskriminierungsschutz für alle
Grüne fordern einheitlichen Diskriminierungsschutz für alle Gruppen

Die Grünen haben im heutigen Gleichbehandlungsausschuss nachgefragt, warum die bereits vor zwei Jahren geplante Gesetzesänderung für mehr Gleichbehandlung auch außerhalb der Arbeitswelt immer noch nicht auf der Tagesordnung steht. Die Antwort war klar, ÖVP und Bischofskonferenz stellen sich dem Anti-Diskriminierungsschutz in den Weg. „Das ist eigentlich ein Wahnsinn, dass eine Gruppe wie die Bischofskonferenz gemeinsam mit der ÖVP einen Gesetzesvorschlag zum Abbau von Diskriminierungen blockiert. Warum sind diese Gruppen daran interessiert, dass es in Österreich weiterhin möglich sein sollte, Menschen zum Beispiel wegen ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung bei der Wohnungssuche zu diskriminieren? Mit Nächstenliebe hat das jedenfalls nichts zu tun“, meint Judith Schwentner, Frauensprecherin der Grünen.

„Wir brauchen einen einheitlichen Schutz vor Diskriminierungen. Es ist nicht erklärbar, warum Homosexuelle oder ältere Menschen weniger vor Diskriminierungen geschützt werden sollen als zum Beispiel ethnisch diskriminierte. So wie in der Arbeitswelt sollten auch beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen alle Diskriminierungsgründe, wie Alter, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung bekämpft werden“, meint Alev Korun, Menschenrechtssprecherin der Grünen. In 21 anderen EU-Staaten habe man sich hier nicht einschüchtern lassen und beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen bereits für mehr Gleichbehandlung gesorgt.

Nun hoffen die Grünen, dass die Verhandlungen auf Regierungsebene weitergehen und Anfang 2013 endlich eine Gesetzesvorlage präsentiert wird. „Für die Diskriminierung von Lesben und Schwulen, Gläubigen und AtheistInnen oder jungen und alten Menschen gibt es keine Rechtfertigung. Alle genannten Gruppen haben ein Recht auf Schutz vor Benachteiligung, wenn sie Geschäfte abschließen“, sagen Schwentner und Korun.