Causa Prückel: Diskriminierungsschutz ist keine Kleinigkeit

Gestern fand mit rund 2000 Teilnehmer und Teilnehmerinnen die Demonstration #KüssenImPrückel statt, nachdem zwei Lesben aus dem traditionsreichen Wiener Kaffeehaus geworfen wurden, weil sie sich einen Begrüßungskuss gaben.

Was nach dem Ereignis im Café Prückel geschah:

Den Lesben wurde provozierenden Verhalten vorgeworfen und dass die sicher sexuell anzüglich geschmust hätten. Es wurde ihnen also grundsätzlich nicht geglaubt, dass sie wegen eines Begrüßungskusses hinausgeworfen wurden. Viele sprachen den beiden nur allzu gern jegliche Glaubwürdigkeit ab und somit wurde Diskriminierung gleich mal in Abrede gestellt – so als ob es die nicht geben würde. Zudem gesellte sich Sexismus dazu. Die zwei Frauen bekamen zahlreiche Sexangebote von heterosexuellen Männern.
Empörungswellen im Internet sind freilich immer mit Argusaugen zu beobachten, damit nicht eine Person an den Pranger gestellt wird und es zu einem Shitstorm ausartet. Deshalb haben die Organisator_innen der Demo, darunter auch die Betroffenen selbst, sofort kundgetan, dass es nicht um das Café Prückel geht, sondern um Antidiskriminierung und Sichtbarkeit.
Die 2000 Demo-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen, die Vielfalt feierten, ihre Sichtbarkeit im öffentlichen Raum einforderten und deutlich aussagten, dass sie sich sicher nicht mehr verstecken werden, wurden in den sozialen Netzwerken von vielen (auch sonst hochintelligent twitternden Menschen) verhöhnt, bagatellisiert und als lächerlich dargestellt. Es wurden Themen gegeneinander ausgespielt („Warum demonstriert niemand gegen das Hypo-Desaster?“) und somit das Anliegen schlicht ignoriert.
Viele Menschen, die sich über die Demo lustig machten, verhöhnten oder angriffen, waren heterosexuelle Männer ohne Diskriminierungserfahrungen.
Ein Tweet meinerseits, der darauf hinweisen wollte, dass hinter einer „kleinen“ Diskriminierung wie dem Rauswurf einer Paares aus einem Café und der brutalsten Form der Diskriminierung, etwa die Todesstrafe im Iran, die selbe Geisteshaltung steht. Nämlich, dass man Lesben und Schwule aus seinem Bereich – sei es ein Café, sei es aus der Gesellschaft, ausmerzen und eliminieren will. Mehr hat es nicht gebraucht! Ich wurde massiv angegriffen. Dabei habe ich gar nicht die Taten verglichen. Und auch nicht die Wirtin mit den iranischen Mullahs. Sondern nur deutlich machen wollen, wohin Diskriminierung führen kann.

Es fängt mit einem Rauswurf aus Café an und hört mit der Todesstrafe im Iran auf. Die Menschenverachtung ist die selbe. #kuessenimprueckel

— marco schreuder (@marcoschreuder) 16. Januar 2015

Warum Diskriminierungsschutz?

Wer kleine Diskriminierungen in der Gesellschaft tolerieren möchte, darf sich nicht wundern, wenn diese Diskriminierungen dann salonfähig werden und diejenigen, die keine Lesben, Schwule und Transgender sichtbar im öffentlichen Raum haben wollen, die Grenzen immer weiter verschieben werden. Es gilt schon bei den kleinen Diskriminierungen deutlich zu sagen: STOP! Denn sonst stärkt man genau diejenigen, die LGBTs verbannen wollen.

Rechtlich ist weder in Europa noch in Österreich Diskriminierungsschutz ausreichend vorhanden. Es werden sogar unterschiedliche Gruppen unterschiedlich geschützt. Das ist das Absurde daran. Es gibt also Gruppen erster und zweiter Klasse. Genau darauf wollte auch die Demo gestern hinweisen. Denn der Zugang zu Dienstleistungen und Gütern kann Lesben und Schwulen verwehrt werden. Das kann im kleinen bedeuten, dass ein Paar aus einem Café geworfen werden kann, es kann aber auch bedeuten, dass eine Lesbe oder ein Schwuler ein Haus nicht kaufen darf, eine Wohnung nicht mieten darf. Einfach so.

Würde eine Wirtin eine lesbische Kellnerin, die bei ihr arbeitet, diskriminieren, so kann sich diese rechtlich wehren. Wenn Gäste diskriminiert werden, dann darf das aber sein.

Die rechtliche Lage:

Ausgehend vom Amsterdamer Vertrag gilt die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie. Diese schützt alle betroffenen Gruppen – also etwa Diskriminierungen aufgrund der Herkunft, der Hautfarbe, der Religion, des Alters, des Geschlechts, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung – in der Arbeitswelt. Das heißt niemand darf deshalb in seinem Job benachteiligt werden.
Darüber hinaus ist der Zugang zu Gütern und Dienstleistungen für Menschen, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder Hautfarbe diskriminiert werden könnten, gesichert. Diese können sich wehren, wenn sie aus einem Lokal geworfen werden, eine Wohnung nicht mieten oder gar kaufen dürfen. Diesen Diskriminierungsschutz gibt es allerdings NICHT für Menschen, die zum Beispiel aufgrund der sexuellen Orientierung, des Alters oder des Geschlechts diskriminiert werden. Sie müssen das hinnehmen.
Österreich hätte diesen Diskriminierungsschutz gleichstellen können – das so genannte „Levelling Up“. Denn eine Richtlinie ist nur das Mindestmaß. Jeder nationale Gesetzgeber durfte darüber hinausgehen, wovon auch viele EU-Staaten Gebrauch machten. Auch Länder taten dies, etwa Wien, wofür ich damals auch enorm kämpfte. Das tat die Bundesregierung aber weder nachdem sie die Richtlinie umsetzen musste (es war die schwarzblaue Zeit), noch danach. Vor knapp zwei Jahren gab es den neuerlichen Versuch hier gleichzustellen. Es gab sogar eine fertige Gesetzesvorlage, doch die ÖVP machte einen Rückzieher. Wohl auch deshalb, weil die Bischofskonferenz in einer Stellungnahme Diskriminierungsschutz vehement ablehnte.
Auf EU-Ebende wird ebenso seit vielen Jahren verhandelt, endlich gleichzustellen – bislang (noch) ergebnislos.

Darum geht es bei der Diskussion über den Rauswurf aus dem Prückel. Es geht nicht um eine Wirtin, sondern um diese Haltung, die immer noch diskriminieren will. Es geht um Sichtbarkeit. Und nebenbei bemerkt: Es geht auch darum, ob Küssen im öffentlichen Raum okay ist. Ich wüsste nicht, warum man das nicht tun dürfen sollte.

 

Koalition aus ÖVP und Bischofskonferenz verhindert Diskriminierungsschutz

Die Grünen Nationalratsabgeordneten Judith Schwentner und Alev Korun waren heute im Gleichbehandlungsausschuss. Das wäre ja noch keinen Blogbeitrag wert. Was die beiden dort aber seitens der ÖVP zu hören bekamen ist schier unglaublich. Dazu später mehr.

Der politische Hintergrund

Seit 1997 versucht die EU (erstmals im Vertrag von Amsterdam) Antidiskriminierung auch europaweit zu forcieren. Es sollen keine Menschen aufgrund der ethnischen Herkunft, der  so genannten „Rasse“, der sexuellen Orientierung, des Alters, einer Behinderung, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung diskriminiert werden dürfen. So fortschrittlich das damals war: Schon damals war ein Problem mit geboren. Während Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft sowohl im Arbeitsrecht als auch bei Dienstleistungen oder dem Erwerb von Gütern Diskriminierungsschutz bekamen, wurden Diskriminierungsgründe wie Alter oder sexuelle Orientierung nur im Arbeitsrecht berücksichtigt.

Die EU-Richtlinie war somit der kleinste damalige Nenner der Mitgliedsstaaten. Viele Staaten – mittlerweile 21 innerhalb der EU – sahen die Richtlinie daher auch als das, was es war: Die Mindestvoraussetzungen. Und sie taten das, was Mitgliedsstaaten tun dürfen: Sie erweiterten den Diskriminierungsschutz gleich für alle.

Nicht so Österreich: Die schwarz-blau/orange Regierung setzte die Richtlinie nur als Minimum um, machte auch kein eigenes Antidiskriminierungsgesetz, sondern verpackte die Richtlinie im Gleichbehandlungsgesetz. So haben wir in Österreich seit Jahren unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen im Diskriminierungsschutz.

Der unterschiedliche Diskriminierungsschutz

Lesben, Schwulen und Transgendern, denen Dienstleistungen oder der Zugang zu Gütern verweigert wird, können sich nicht wehren. Cafés dürfen weiterhin schwule Paare rauswerfen, Juweliere sich weigern einer Transgender-Person Schmuck zu verkaufen oder ein Taxifahrer sich weigern ein lesbisches Paar zu fahren. Wenn die Caféhausbesitzerin, der Juwelier oder der Taxifahrer das bei Menschen tun würden, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert werden, können diese sich rechtlich wehren. Diese Ungleichheit beim Diskriminierungsschutz ist österreichische Realität. Besondrs brisant wird das freilich bei lebensnotwendigen Erwerb oder Dienstleistungen. Man denke etwa an einen Wohnungskauf.

Angleichung beim Diskriminierungsschutz?

Die SPÖ versucht nunmehr den Diskriminierungsschutz für alle gleich zu stellen. Dann hörte man länger nichts mehr. Bis heute, als eben Judith Schwentner und Alev Korun im Gleichbehandlungsausschuss mal nachfragten, was denn nun mit der Angleichung sei.

Die Antwort der ÖVP ließ keine Zweifel aufkommen: Sie ist gegen die Gleichstellung und beruft sich auf die Bischofskonferenz. Wir haben also in Österreich neben der großen Koalition noch eine weitere Koalition: Die der ÖVP mit der römisch-katholischen Kirche. Und die findet es offensichtlich wunderbar, dass etwa Lesben, Schwule und Transgender weiterhin diskriminiert werden dürfen.

Hier die heutige Aussendung von Alev Korun und Judith Schwentner:
Schwentner/Korun: ÖVP blockiert Diskriminierungsschutz für alle
Grüne fordern einheitlichen Diskriminierungsschutz für alle Gruppen

Die Grünen haben im heutigen Gleichbehandlungsausschuss nachgefragt, warum die bereits vor zwei Jahren geplante Gesetzesänderung für mehr Gleichbehandlung auch außerhalb der Arbeitswelt immer noch nicht auf der Tagesordnung steht. Die Antwort war klar, ÖVP und Bischofskonferenz stellen sich dem Anti-Diskriminierungsschutz in den Weg. „Das ist eigentlich ein Wahnsinn, dass eine Gruppe wie die Bischofskonferenz gemeinsam mit der ÖVP einen Gesetzesvorschlag zum Abbau von Diskriminierungen blockiert. Warum sind diese Gruppen daran interessiert, dass es in Österreich weiterhin möglich sein sollte, Menschen zum Beispiel wegen ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung bei der Wohnungssuche zu diskriminieren? Mit Nächstenliebe hat das jedenfalls nichts zu tun“, meint Judith Schwentner, Frauensprecherin der Grünen.

„Wir brauchen einen einheitlichen Schutz vor Diskriminierungen. Es ist nicht erklärbar, warum Homosexuelle oder ältere Menschen weniger vor Diskriminierungen geschützt werden sollen als zum Beispiel ethnisch diskriminierte. So wie in der Arbeitswelt sollten auch beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen alle Diskriminierungsgründe, wie Alter, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung bekämpft werden“, meint Alev Korun, Menschenrechtssprecherin der Grünen. In 21 anderen EU-Staaten habe man sich hier nicht einschüchtern lassen und beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen bereits für mehr Gleichbehandlung gesorgt.

Nun hoffen die Grünen, dass die Verhandlungen auf Regierungsebene weitergehen und Anfang 2013 endlich eine Gesetzesvorlage präsentiert wird. „Für die Diskriminierung von Lesben und Schwulen, Gläubigen und AtheistInnen oder jungen und alten Menschen gibt es keine Rechtfertigung. Alle genannten Gruppen haben ein Recht auf Schutz vor Benachteiligung, wenn sie Geschäfte abschließen“, sagen Schwentner und Korun.

Ein schwuler Pfarrgemeinderat und die Politik.

Ich stecke in einem Dilemma. Die Tatsache, dass ein in Eingetragener Partnerschaft lebender junger Mann trotz 80{6f8c26ad3fabc3ab9e5403d0d68a89bc5a2f8a366172fd8ffa8095b282dbc8a7} Unterstützung in einem kleinen Dorf (ist ja eigentlich eh sensationell!) nicht Pfarrgemeinderat werden darf, emotionalisiert mich genauso wie Tausende andere auch. Ich finde die Argumente der römisch-katholischen Kirche schlichtweg zum Speiben.

Also fragen mich viele in meinem Umfeld – Lesben, Schwule, Grüne, Freund_innen – warum ich nichts dazu sagen würde? Immerhin wäre ich ja der einzige Vertreter lesbisch-schwuler Interessen im Parlament. Das stimmt natürlich.

Nur bin ich für eine strikte Trennung von Kirche und religiöse Institutionen auf der einen, und von Politik und Gesetzeswerdung auf der anderen Seite. Nahezu jedes mal, wenn ich irgendwo in eine Talkshow oder in eine Podiumsdiskussion hineinging, saß dort ein Kirchenvertreter, egal wer einlud. Eine Praxis, die mir immer schon auf die Nerven ging. Offensichtlich ist für viele gelernte Österreicher_innen die Ehe immer noch ein Sakrament, auch die am Standesamt. Was natürlich Blödsinn ist. Aber es steckt tief in den Köpfen drin.

Auf oben genannten Veranstaltungen habe ich immer dasselbe gesagt, etwa sinngemäß so:
„Danke Herr Bischof [oder wer auch immer da war], Ihre Meinung überrascht mich nicht. Es ist aber eine Meinung die ausschließlich Ihre kirchliche Ehe betrifft und nicht die staatliche Ehe, nichts mit der zivilrechtlichen Ehe zu tun hat. Der Staat muss ja Ehe-Möglichkeiten für alle schaffen. Für Katholik_innen, Muslim_innen, Jüd_innen, Atheist_innen, und die dürfen auch quer heiraten. Das ist eine Errungenschaft. Früher durfte nicht interkonfessionell geheiratet werden, manche Berufsgruppen hatten auch ein Eheverbot. Und ich arbeite gegen das letzte Eheverbot: Das der gleichgeschlechtlichen Ehe. Ihre Meinung ist daher für den Staat völlig irrelevant.“
Der junge Mann, der sich ehrenamtlich für seine Pfarre einsetzen will, hat meine volle Solidarität. Trotzdem – und das ist jetzt eine persönliche Meinung – überrascht mich, dass jetzt alle so überrascht sind, weil er nicht Pfarrgemeinderat werden kann, wie es derzeit zumindest aussieht. Die Haltung der katholischen Kirche zum Thema Homosexualität ist doch längst bekannt. Da nützen auch die beschwichtigenden Äußerungen nicht, die seit langem kommen: Man darf Homosexuelle nicht prinzipiell diskriminieren, auch für sie muss Platz in der Kirche sein, etc. Wenn ein Mann mit einem anderen Mann freiwillig Sex hat (Analsex, Oralsex und lauter so Sachen!) dann ist Schluss mit lustig für Kircheninstitutionen. Das wissen wir doch längst!

(Nur mit unfreiwilligen Sex und Missbrauch sowie Pädophilie scheint die Kirche jahrzehntelang weniger Probleme gehabt zu haben, aber dieses Thema würde jetzt den Blogbeitrag sprengen. Erwähnt werden musste das aber, weil die Sexualmoral der Kirche nie mit der Realität und der menschlichen Natur zusammen passte!)

Ausgelebte Homosexualität ist immer noch eine Sünde, so meines Wissens nach immer noch die offizielle Haltung der Kirche. Liberale Kräfte innerhalb der Kirche arbeiten dagegen und wollen eine weltoffenere Haltung, die real existierende Beziehungen und Lebensentwürfe – nicht nur Homosexualität, sondern auch Scheidungen und Wiederverheiratungen, uneheliche Kinder, Patchworkfamilien etc. – stärker berücksichtigen wollen. Quasi „entsündigen“ wollen. Soweit so gut. Nur das muss die Kirche bitte mit sich selbst ausmachen. Meine Unterstützung haben die liberalen Kräfte freilich, weil es auch auf die Gesellschaft an sich ausstrahlt.

Ich werde weiter für die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare eintreten. Und zwar der standesamtlichen! Ob die Kirche das auch mal mit ihrer Ehe machen wird, muss sie selbst entscheiden und sich mit ihren eigenen lesbischen und schwulen Schäfchen ausmachen. Aber das ist nicht Aufgabe der Politik. So sehe ich das jedenfalls.

Pfarrgemeinderat werden wollen ist eine ehrenamtliche Sache. Ich kann da als Politiker nichts machen. Die internen Wahlordnungen der Kirche muss sich die Kirche selbst ausmachen. Die öffentliche Debatte offenbart die Haltungen ohnehin eindrucksvoll. Und spricht für sich. Viele werden dem Pfarrgemeinderat, der keiner werden darf, vielleicht auch den Kirchenaustritt nahelegen. Und nicht die Kirche auffordern, ihn zu akzeptieren.

Was anderes wäre es allerdings, wenn es sich um einen Angestellten der Kirche handeln würde, etwa einem Sekretär, einem Hausmeister oder einem Dombau-Ingenieur, der aufgrund von Homosexualität seinen Job verliert. Dann würde meiner Meinung nach das Antidiskriminierungsgesetz zur Anwendung kommen müssen, die genau davor schützen soll. Kirchen sind aber mitunter davon ausgenommen. Hier wäre die Politik also dann sehr wohl gefragt – je nach dem zu welchem Urteil ein Gericht kommen würde. Noch gab es keine solche Verfahren.

Am Ende hat mich aber dann doch etwas – politisch! – beeindruckt: Dass in einer kleinen ländlichen Gemeinde namens Stützenhofen ein offen schwuler Mann 80{6f8c26ad3fabc3ab9e5403d0d68a89bc5a2f8a366172fd8ffa8095b282dbc8a7} Unterstützung erhält wäre vor einigen Jahren noch undenkbar gewesen. DAS freut mich auf jeden Fall und zeigt, dass wir in den letzten Jahren und Jahrzehnten viel erreicht haben!

Heute im Landtag Teil 2.

 
12:05 Uhr – Wir sind mitten in der Diskussion zum Bericht der Volksanwaltschaft. Anwesend sind mittlerweile zwei Volkanwältinnen: Terezija Stoisits und Gertrude Brinek. Ein interessanter Aspekt des Berichts war der ignorierte Rassismus innerhalb der Wiener Stadtverwaltung. Die Volksanwaltschaft macht darauf aufmerksam, dass Rassimus kein Bagatelldelikt sein kann, antidiskriminierende Maßnahmen werden nicht gesetzt, das Vergehen nicht ausreichend verfolgt werden.
 
Ein anderes Thema war die Barrierefreiheit. Viele Amtsgebäude sind für RollstuhlfahrerInnen nicht zugänglich. Daher gibt es auch einen gemeinsamen Antrag von Grünen, ÖVP und SPÖ Menschen mit Behinderungen im Wiener Antidiskriminierungsgesetz aufzunehmen. Der Antrag war auf Zuweisung in den Integrationsausschuss und wurde einstimmig angenommen. Das heißt: Es wird weiter darüber diskutiert.
13:12 Uhr – Der Bericht des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien steht auf dem Programm.
13:29 Uhr – Der letzte Tagesordnungspunkt betrifft den Naturschutzbericht 2007.
13:47 Uhr – Die heutige Sitzung ist zu Ende. Heute war es ein reiner „Berichts-Landtag“ mit Volksanwaltschaft, Wien Museen und Naturschutz, sowie natürlich der emotionale Abschied von Johann Hatzl. Normalerweise ist der Wiener Landtag – im Gegensatz zu den meist spannenderen Debatten im Gemeinderat – vor allem mit Landesgesetzen konfrontiert. Heute war einmal eine Ausnahme.