Wie Justizministerin Beatrix Karl die Verfassung ignoriert

Justizministerin Beatrix Karl steht derzeit – zurecht – in der Kritik rund um die tragische Vergewaltigung eines 14-jährigen in U-Haft und ihre beschämende Reaktion darauf.

Es gibt aber noch einen anderen Grund die amtierende Justizministerin zu kritisieren. Denn sie brach aus unserer Sicht die Verfassung!

Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner von der lesbisch-schwulen NGO Rechtskomitee Lambda betreut eine Klage vor dem VfGH, weil lesbische Paare von der medizinisch unterstützen Fortpflanzung ausgeschlossen sind. Die Verfahren G 16/13 und G 44/13 sind derzeit in Behandlung.

Und jetzt muss man auf zwei wesentliche rechtsstaatliche Prinzipien eingehen:

Den Verfassungsgerichtshof gibt es, um Landes- oder Bundesgesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Soweit bekannt.
Die Bundesregierung hat bei solchen Klagen die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Und wie es geregelt bzw, ausjudiziert ist, geht das nur einstimmig und als Kollegialorgan.

Im Fall des Ausschlusses gleichgeschlechtlicher Paare von der künstlichen Befruchtung hat die Bundesregierung keine Stellungnahme abgegeben. Damit hat die Regierung also explizit verzichtet.

Dafür langte allerdings eine Stellungnahme im Namen der Justizministerin ein. Jedoch wurden weder die Ministerin noch das Ministerium zu einer Stellungnahme seitens des VfGH aufgefordert. Zudem kann das Justizministerium gar keine Verfahrenspartei sein, weil das eben nur die gesamte Bundesregierung sein kann. In der Stellungnahme wird übrigens der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der medizinisch unterstützen Fortpflanzung verteidigt. Zudem werden sogar Vertreter_innen des Ministeriums für eine allfällige mündliche Verhandlung nominiert.

Damit begeht die Justizministerin aus unserer juristischen Sicht glatt Verfassungsbruch.

Das hat Helmut Graupner und mich dazu veranlasst sowohl eine schriftliche Anfrage an die Justizministerin als auch an den Bundeskanzler zu stellen. Auf die Antworten sind wir sehr gespannt.

Politisch ist das ein ungeheuerlich Vorgang, denn bekanntlich ist die SPÖ, allem voran die SP-Minister_innen Stöger und Heinisch-Hosek, explizit für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung für alleinstehende Frauen und Lesben-Paare. Sie hintergeht also ihren Koalitionspartner und handelt eigenmächtig, obwohl sie dazu gar nicht befugt ist. Gerade eine Justizministerin sollte sich aber an die Verfassung halten, würde man meinen.

Zwei weitere Anfragen, die ich gemeinsam mit dem Rechtskomitee Lambda eingebracht habe, betreffen übrigens einen aktuellen Fall homophober Gewalt. Eine Anfrage betrifft das Versagen der Justiz und richtet sich an Justizministerin Beatrix Karl (hier), eine weitere betrifft schwere Gewalttaten durch vorbestrafte Angestellte von Bewachungsunternehmen und geht an Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (hier). Gerade nach den Erkenntnissen der EU-Grundrechteagentur mit Sitz in Wien sehr wichtige Fragestellungen!