Lass dich nicht fektern!

Vorratsdatenspeicherung, Überwachungsstaat, ein Polizeisicherheitsgesetz, das die Justiz ausschaltet: Österreich ist auf dem besten Weg, den metternichschen Polizeistaat wieder einzuführen, Bürger_innen sollen wieder stärker überwacht werden. Ein Erbe von 9/11 und den panischen Folgen.Andere EU-Länder wehren sich zurecht gegen die Vorratsdatenspeicherung. So hat das deutsche Verfassungsgerichtshof bereits einige Punkte bemängelt und Irland strengt ein Verfahren an. In Österreich scheint der Bundesregierung das Ganze aber ganz gut in den Kram zu passen. Kein Widerstand, sondern höchstens langsames Umsetzen. Leider aber auch wenig öffentliche Diskussion.Wir haben daher gestern ein Video präsentiert: Lass dich nicht fektern!Wir präsentierten das Video vor dem Innenministerium. Wo denn sonst? Hier das Video dazu:

Der neue Meldezettel mit Eingetragener Partnerschaft öffnet Tür und Tor für Datenmissbrauch

Die neuen amtlichen Meldezetteln sind da. Und es kam, wie es zu befürchten war. Nicht nur sind „Eingetragene Partner“ nicht verheiratet. Sie sind auch nicht geschieden und nicht verwitwet, sondern „aufgelöst“ oder „hinterblieben“.

Man kennt meine Position: Ich halte die Ungleichbehandlung heterosexueller Ehen und homosexueller Partnerschaften für diskriminierend, absurd und sachlich ungerechtfertigt. Darauf will ich aber hier nicht mehr tiefer eingehen.

Denn das wirklich gefährliche an dieser Situation: Es ermöglicht das Sammeln höchst sensibler Daten – nämlich die über die sexuelle Orientierung! Man erinnere sich nur an die illegalen EKIS-Abfragen, die immer wieder vorkamen. Oder man erinnere sich daran, dass ein früherer Innenminister persönliche Asyl-Akten Medien zukommen ließ. Man erinnere sich auch daran, wie oft man woauchimmer (auch bei Privaten) einen Meldezettel vorweisen musste.

Missbrauch von Daten hat es immer gegeben. Mit diesem Meldezettel bist du immer geoutet – bis in den Tod. Einmal verpartnert, immer aktenkundig sozusagen. Das öffnet Tür und Tor für Datenmissbrauch.
Und demnächst werden wohl alle ihre Formulare umstellen: Von den Hotels bis zu Fitnessstudios – und überall können munter Daten über die sexuelle Orientierung gesammelt werden. Danke, Frau Maria Fekter. Sie haben es wieder geschafft zu demonstrieren, wie sehr sie Lesben und Schwule missachten.

Innenministerin Maria Fekter ignoriert Gerichtsurteile.

Die Geschichte von Transsexuellen ist eine Geschichte voller Missverständnisse, so könnte man einen Blogeintrag zum Thema Transgender gut und gerne einleiten. Eine der häufigsten Missverständnisse ist, dass immer noch angenommen wird, die geschlechtsangleichende Operation – also der schwerwiegende medizinische Eingriff, der äußere und innere Geschlechtsorgane entfernt – sei das Ziel eines Transgender-Menschen, und erst dann sei ein Prozess beendet und erst dann sei eine Transgenderperson „Mann“ oder „Frau“.

Mitnichten.
Bevor es überhaupt zu einer geschlechtsanpassenden Operation kommt, vergeht meistens viel Zeit. Zeit in denen Therapien anfangen, in dem der Schritt passiert, dass das biologische Geschlecht nicht dem sozialen, gefühlten, „inneren“ Geschlecht entspricht. Gepaart wird das ganze mit dem hohen sozialen Druck, Coming-out usw. Eine geschlechtsanpassende Operation ist ein riesiger Schritt, den man/frau sich – bevor man/frau ihn tut – sehr genau überlegt hat. Zahlreiche Transsexuelle entscheiden sich für diesen mutigen und für sie ganz einfach richtigen Schritt. Aber viele eben nicht! Sie leben zwar in ihrer sozialen weiblichen oder männlichen Identität, entscheiden sich aber gegen den medizinischen Schritt. Bei manchen ist dieser Weg auch aus medizinischen Gründen gar nicht möglich.
Das ist auch der Grund, warum der Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil im Februar 2009 festhält, dass für eine Änderung des Personenstandes (zu beantragen auf den Standesämtern, zuständig sind die Standesämter und damit das Innenministerium), dieser schwerwiegende medizinische Schritt nicht Voraussetzung sein kann!
Damit bestätigt der VwGH alle Forderungen von Transgendergruppen und -vereine, wie etwa TransX. Diese machen schon seit Jahren darauf aufmerksam, dass das soziale Geschlecht entscheidend sein muss. Also die Geschlechtsidentität, in der ein Mensch sein Leben lebt und wie der Mensch auch von der Umwelt wahrgenommen wird. Das steht im Gegensatz zur biologistischen Sichtweise, die meint, das nur entscheidend sein kann „was man zwischen den Beinen hat“, um es salopp auszudrücken.
Das Innenministerium ist allerdings noch ganz auf Linie der biologistischen Denkschule. 2007 gab es einen Erlass, der sagt, dass die geschlechtsanpassende Operation Bedingung für eine behördliche Änderung des Geschlechts sein muss. Dieser Erlass widerspricht somit der Entscheidung des VwGH. Zudem wurde der Erlass nicht publik gemacht, was jeglichem demokratischen und rechtsstaatlichem Grundverständnis widerspricht. Ein früherer Erlass aus dem 1996 wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof gekippt. Der neue steht ebenfalls auf dem VfGH-Prüfstand, und es würde mich wundern, wenn der oberste Gerichtshof des Landes demnächst nichts zu beanstanden hätte.
Maria Fekter lässt aber – so lange es geht – den Erlass von 2007 aufrecht. Sie ignoriert Gerichtsurteile und scheint Diskriminierungen und Schikanen gegenüber Transgender-Menschen zu bevorzugen. Für Transgender ist diese Situation prekär: Somit gibt es keine Rechtssicherheit und keine klaren Richtlinien. Alles widerspricht sich, Fekter handelt nicht, und dies führt etwa dazu, dass Transgender ihrer Arbeit nicht mehr nachkommen können und in ihrer Existenz gefährdet sind. So berichtete uns zum Beispiel eine Betroffene, dass sie nicht mehr in Länder einreisen könne, die aber für ihren Beruf unbedingt notwendig sind, weil in ihrem Pass noch immer das „M“ steht. Oder: Demütigende Berichte, dass auf der Post das Packerl nicht abgegeben wird, weil Ausweis und äußeres Erscheinungsbild nicht zusammen passen. „Das sind ja gar nicht Sie!“
Transgendervereine und -gruppen sowie die Grünen bzw. Grünen Andersrum (mit dabei Justizsprecher des Parlamentklubs NRAbg. Albert Steinhauser, Sprecherin Iris Hajicsek sowie ich) und die SoHo (Sozialdemokratie & Homosexualität) einigten sich noch vor dem Sommer auf ein gemeinsamen Positionspapier. Darin halten wir fest, dass die geschlechtsanpassende Operation nicht Voraussetzung für eine Personenstandsänderung sein kann. Vielmehr sollte die Lebenspraxis und das soziale Geschlecht entscheidend sein.
Maria Fekter: Handeln Sie!