Koalition aus ÖVP und Bischofskonferenz verhindert Diskriminierungsschutz

Die Grünen Nationalratsabgeordneten Judith Schwentner und Alev Korun waren heute im Gleichbehandlungsausschuss. Das wäre ja noch keinen Blogbeitrag wert. Was die beiden dort aber seitens der ÖVP zu hören bekamen ist schier unglaublich. Dazu später mehr.

Der politische Hintergrund

Seit 1997 versucht die EU (erstmals im Vertrag von Amsterdam) Antidiskriminierung auch europaweit zu forcieren. Es sollen keine Menschen aufgrund der ethnischen Herkunft, der  so genannten „Rasse“, der sexuellen Orientierung, des Alters, einer Behinderung, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung diskriminiert werden dürfen. So fortschrittlich das damals war: Schon damals war ein Problem mit geboren. Während Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft sowohl im Arbeitsrecht als auch bei Dienstleistungen oder dem Erwerb von Gütern Diskriminierungsschutz bekamen, wurden Diskriminierungsgründe wie Alter oder sexuelle Orientierung nur im Arbeitsrecht berücksichtigt.

Die EU-Richtlinie war somit der kleinste damalige Nenner der Mitgliedsstaaten. Viele Staaten – mittlerweile 21 innerhalb der EU – sahen die Richtlinie daher auch als das, was es war: Die Mindestvoraussetzungen. Und sie taten das, was Mitgliedsstaaten tun dürfen: Sie erweiterten den Diskriminierungsschutz gleich für alle.

Nicht so Österreich: Die schwarz-blau/orange Regierung setzte die Richtlinie nur als Minimum um, machte auch kein eigenes Antidiskriminierungsgesetz, sondern verpackte die Richtlinie im Gleichbehandlungsgesetz. So haben wir in Österreich seit Jahren unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen im Diskriminierungsschutz.

Der unterschiedliche Diskriminierungsschutz

Lesben, Schwulen und Transgendern, denen Dienstleistungen oder der Zugang zu Gütern verweigert wird, können sich nicht wehren. Cafés dürfen weiterhin schwule Paare rauswerfen, Juweliere sich weigern einer Transgender-Person Schmuck zu verkaufen oder ein Taxifahrer sich weigern ein lesbisches Paar zu fahren. Wenn die Caféhausbesitzerin, der Juwelier oder der Taxifahrer das bei Menschen tun würden, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert werden, können diese sich rechtlich wehren. Diese Ungleichheit beim Diskriminierungsschutz ist österreichische Realität. Besondrs brisant wird das freilich bei lebensnotwendigen Erwerb oder Dienstleistungen. Man denke etwa an einen Wohnungskauf.

Angleichung beim Diskriminierungsschutz?

Die SPÖ versucht nunmehr den Diskriminierungsschutz für alle gleich zu stellen. Dann hörte man länger nichts mehr. Bis heute, als eben Judith Schwentner und Alev Korun im Gleichbehandlungsausschuss mal nachfragten, was denn nun mit der Angleichung sei.

Die Antwort der ÖVP ließ keine Zweifel aufkommen: Sie ist gegen die Gleichstellung und beruft sich auf die Bischofskonferenz. Wir haben also in Österreich neben der großen Koalition noch eine weitere Koalition: Die der ÖVP mit der römisch-katholischen Kirche. Und die findet es offensichtlich wunderbar, dass etwa Lesben, Schwule und Transgender weiterhin diskriminiert werden dürfen.

Hier die heutige Aussendung von Alev Korun und Judith Schwentner:
Schwentner/Korun: ÖVP blockiert Diskriminierungsschutz für alle
Grüne fordern einheitlichen Diskriminierungsschutz für alle Gruppen

Die Grünen haben im heutigen Gleichbehandlungsausschuss nachgefragt, warum die bereits vor zwei Jahren geplante Gesetzesänderung für mehr Gleichbehandlung auch außerhalb der Arbeitswelt immer noch nicht auf der Tagesordnung steht. Die Antwort war klar, ÖVP und Bischofskonferenz stellen sich dem Anti-Diskriminierungsschutz in den Weg. „Das ist eigentlich ein Wahnsinn, dass eine Gruppe wie die Bischofskonferenz gemeinsam mit der ÖVP einen Gesetzesvorschlag zum Abbau von Diskriminierungen blockiert. Warum sind diese Gruppen daran interessiert, dass es in Österreich weiterhin möglich sein sollte, Menschen zum Beispiel wegen ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung bei der Wohnungssuche zu diskriminieren? Mit Nächstenliebe hat das jedenfalls nichts zu tun“, meint Judith Schwentner, Frauensprecherin der Grünen.

„Wir brauchen einen einheitlichen Schutz vor Diskriminierungen. Es ist nicht erklärbar, warum Homosexuelle oder ältere Menschen weniger vor Diskriminierungen geschützt werden sollen als zum Beispiel ethnisch diskriminierte. So wie in der Arbeitswelt sollten auch beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen alle Diskriminierungsgründe, wie Alter, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung bekämpft werden“, meint Alev Korun, Menschenrechtssprecherin der Grünen. In 21 anderen EU-Staaten habe man sich hier nicht einschüchtern lassen und beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen bereits für mehr Gleichbehandlung gesorgt.

Nun hoffen die Grünen, dass die Verhandlungen auf Regierungsebene weitergehen und Anfang 2013 endlich eine Gesetzesvorlage präsentiert wird. „Für die Diskriminierung von Lesben und Schwulen, Gläubigen und AtheistInnen oder jungen und alten Menschen gibt es keine Rechtfertigung. Alle genannten Gruppen haben ein Recht auf Schutz vor Benachteiligung, wenn sie Geschäfte abschließen“, sagen Schwentner und Korun.

Von §129Ib bis §209: Wie historisches Unrecht auch 2012 noch Unrecht bleibt.

Das Urteil

Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof sorgt für Aufsehen:  Ein schwuler Polizist wurde 1976 aufgrund des §209 StGB verurteilt. Der bis 2002 aktive Paragraf bestimmte das „Schutzalter“ bei schwulen Partnern mit 18 Jahren, während das Mindestalter bei lesbischen oder heterosexuellen Partnern 14 war. 2002 wurde der Paragraf durch den Verfassungsgerichtshof, später nachträglich auch vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, abgeschafft. Der Polizist wurde 1976, damals 32-Jährig, in Pension geschickt. Das Ergebnis: Entgangene Aktivbezüge und eine deutlich geringere Pension. Der Polizist wehrte sich gegen das historische Unrecht. Finanz- und Innenministerium lehnten sein Ansuchen aber per Bescheid ab. Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Bescheide nunmehr aufgehoben.

Die Geschichte

Der §129Ib StGB bestraft seit 1853 Unzucht mit dem gleichen Geschlecht. Damit ist dieser Paragraf strenger als der preussische (später deutsche) §175, der „beischlafähnliche Handlungen“ bestrafte, also im Grunde Analverkehr zwischen schwulen Männern. Lesben wurden nur in Österreich bestraft.
 

Urteil 1942 aufgrund des §129Ib - Quelle: DÖW

Dieser Paragraf blieb auch 1938-1945 in Kraft, denn eine Angleichung des deutschen mit (ehem.) österreichischem Recht wurde auf die Zeit nach dem II. Weltkrieg verschoben. So gab es also in der NS-Zeit eine Kontinuität der Strafbestimmungen, im ehemaligen Österreich sogar in verschärfter Form. Neu hinzu kam aber, dass so genannte „Vorbeugemaßnahmen“ getroffen werden konnten, was nicht anderes hieß als: KZ-Haft, Terror, Folter, Kastrierungen, etc.

Nach 1945 ging es munter weiter. $129Ib blieb in Kraft. Es wurden sogar noch in den 50-er Jahren Urteile bestätigt, die während der NS-Zeit – nicht selten von den gleichen Richtern – gefällt wurden.

Erst 1971 konnte sich SP-Justizminister Christian Broda durchsetzen. Der Paragraf fiel. Die ÖVP (und wohl zu einem erheblichen Teil die SPÖ) wollte das aber nicht auf sich beruhen lassen und es traten weitere anti-homosexuelle Sondergesetze in Kraft. So gab es etwa ein Vereinsverbot, Werbeverbot, Prostitutionsverbot und ein unterschiedliches „Schutzalter“, ab dem Sex praktiziert werden durfte: Im §209 StGB wurde festgelegt, dass Männer nur über-18-jährig gleichgeschlechtlichen Sex haben dürfen, während Lesben und Heterosexuelle das ab 14 tun konnten.

Erst 2002 wurde die letzte anti-homosexuelle Sonderbestimmung abgeschafft. Der §209 wurde vom VfGH gekippt. Der VfGH kam damit einem Urteil des Menschenrechtsgerichtshof zuvor, das den §209 ebenfalls verurteilte. Treppenwitz der Geschichte: Die schwarz-blaue Regierung unter dem bekanntermaßen homophoben Kanzler Schüssel musste das letzte Echo des §129Ib abschaffen.

2005 wurden Homosexuelle dann auch endlich rechtlich im Opferfürsorgegesetz als NS-Opfer anerkannt. Ja, 2005! Als kein Überlebender mehr lebte.

Die Interpretation, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften zwar seit 2010 anerkannt, aber weiterhin in „Sondergesetzen“ behandelt werden (inkl. Adoptions- und In Vitro Fertilisations-Verbot) ebenfalls ein Nachhall der anti-homosexuellen Gesetzgebung ist, kann nicht ganz von der Hand gewiesen werden. Denn es wäre genauso möglich gewesen allen – hetero- und homosexuellen Paaren – die gleichen Rehctsinstitute anzubieten, etwa Ehe und Eingetragene Partnerschaft für Alle, wie zahlreiche europäische Staaten bewiesen haben.

Amnestie, Rehabilitierung & Entschädigung

2010 brachte der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser einen Gesetzesvorschlag ins Parlament: Das Amnestie-, Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetz (AREG), das die Grünen mit Helmut Graupner der NGO Rechtskomitee Lambda erarbeiteten.

Denn auch 2012 werden durch historisches Unrecht ausgesprochene Urteile in den Vorstrafenregistern geführt. Es fehlt die Rehabilitierung. Menschen, die aufgrund anti-homosexueller Sondergesetze frühpensioniert wurden und dadurch deutlich geringere Aktivbezüge und deutlich geringere Pensionen bekamen (wie eben der oben beschriebene Polizist) wurden nicht entschädigt. Menschen, die aufgrund der anti-homosexuellen Rechtsprechung sogar in Anstalten geistig abnormer Rechtsbrecher gesteckt wurden, wurden ebenfalls nie entschädigt oder rehabilitiert.

Erst wenn Österreich dies tut, kann man von einer aufgearbeiteten Geschichte erzählen. Solange dies aber nicht passiert, diskriminiert und verurteilt Österreich weiterhin homosexuelle Menschen.