Februar 2013

Wenn Gerichtshöfe der Regierung die gelbe Karte zeigen.

Oder: Warum gleichgeschlechtliche Paare nicht gleich gleichstellen? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte heute, Dienstag, dass die fehlende Möglichkeit einer Stiefkindadoption gleichgeschlechtliche Paare in Österreich im Vergleich zu unverheirateten heterosexuellen Paaren diskriminiert. Das ist keine sensationelle, sondern sogar eine erwartbare Entscheidung. Sie bringt die Bundesregierung weiter in die Bredouille. Es ist nicht das erste Urteil, das zeigt, dass Österreich

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