Wenn Gerichtshöfe der Regierung die gelbe Karte zeigen.

Oder: Warum gleichgeschlechtliche Paare nicht gleich gleichstellen?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte heute, Dienstag, dass die fehlende Möglichkeit einer Stiefkindadoption gleichgeschlechtliche Paare in Österreich im Vergleich zu unverheirateten heterosexuellen Paaren diskriminiert. Das ist keine sensationelle, sondern sogar eine erwartbare Entscheidung. Sie bringt die Bundesregierung weiter in die Bredouille.

Es ist nicht das erste Urteil, das zeigt, dass Österreich mit lesbischen und schwulen Paaren schlicht und ergreifend schäbig umgeht. Es fielen bereits mehrere Diskriminierungen: Das Bindestrichverbot bei Doppelnamen wurde ebenso vom VfGH abgeschafft wie das Verbot eines „Ja-Wortes“ (Ja, das war ernsthaft verboten!), oder das Verbot von Trauzeugen. Die durften nämlich auch nur bei heterosexuellen Trauungen Zeuge sein. Eingetragene Paare durften keine haben. Warum auch immer. Dass Partnerschaften nur in Amtsräumen und nicht am Standesamt eingegangen werden dürfen (Ausnahme Statuarstädte, zum Beispiel Wien) wird derzeit ebenfalls vom VfGH noch geprüft.

Die Gerichtsentscheidungen der letzten Monate und Wochen zeigen ganz klar: Es muss endlich Schluss sein mit Ideologie-Debatten auf Kosten von Lesben und Schwulen. Wir kennen es schon zu Genüge: Die SPÖ fordert Gleichstellung wie sie Vermögenssteuern fordert, kann es aber nie umsetzen, obwohl sie mitregiert. Die ÖVP sieht „keinen Handlungsbedarf“ und ignoriert die Regenbogenfamilien und deren Rechtsunsicherheit. Diese gibt es nämlich auch hierzulande, ob die ÖVP nun will oder nicht.

Repariert endlich das Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft! Öffnet die Ehe für alle! Es kann doch nicht Sinn und Zweck eines Rechtsstaates sein, dass eine Gruppe von Menschen ihre Rechte Schritt für Schritt vor Gerichten einklagen muss, nur weil die ÖVP „keinen Handlungsbedarf“ sieht. Das ist einfach lächerlich.