Freiheit Gleichheit Schwesterlichkeit. Die Ehe für Alle!

„Vive la France !“ schallt es aus allen lesbisch-schwulen Communities. Klar, denn mit Frankreich hat – nach Spanien – wieder ein mehrheitlich katholisches Land die Ehe für Lesben und Schwule aufgemacht. Und zwar fulminant. Mit gehörigem Widerstand.

Noch in keinem Land der Welt, in der die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aufgemacht wurde (und das sind immerhin schon einige, von den Niederlanden bis Spanien, von Island bis Schweden oder von US-Bundesstaaten über Südafrika bis Uruguay), gab es einen derart massiven Widerstand. Zahlreiche Menschen – Religiöse, Rechtsradikale, Konservative – demonstrierten teilweise auch unter Anwendung von Gewalt. Und bewiesen damit, dass nicht nur linke Demonstrationen gewalttätig sein konnten.

Daher kann man der französischen Regierung nur gratulieren, dass sie ihr Konzept „Mariage pour tous“, die Ehe für Alle, durchgezogen haben. Immerhin hatten sie allen Umfragen zur Folge eine deutliche Mehrheit der Franzosen und Französinnen auf ihrer Seite.

Zeit wäre es auch für Österreich. Denn nachdem nahezu alle Eheverbote aufgehoben worden sind, etwa Ehe Verbot für Lehrerinnen, Soldaten oder interkonfessionell, ist das Eheverbot für Menschen, die jemanden des gleichen Geschlechts heiraten möchten, das letzte Eheverbot, das es noch gibt. Warum eigentlich, ÖVP?

Erstklassige Rechte! Warum wir Freitag demonstrieren.

Es ist schon wieder passiert. Ein Gericht verurteilt Österreich, weil gleichgeschlechtliche Partnerschaften ungleich behandelt werden. Im letzten Fall ging es um die Stiefkindadoption. Darüber wurde in den Medien breit diskutiert.

Es ist allerdings nicht das erste Urteil. Auch der Verfassungsgerichtshof hat bereits mehrere Ungleichbehandlungen gerügt: Das Ja-Wort-Verbot, das Bindestrichverbot bei Doppelnamen, das Trauzeug_innen-Verbot: Alles unrecht! Das Standesamtsverbot wird demnächst ebenso geprüft wie das Verbot der künstlichen Befruchtung.

Langsam reicht es wirklich! Es kann doch nicht sein, dass man in Österreich Menschenrechte über Gerichte erzwingen muss, dass Lesben und Schwule viel Geld bei Gerichtsprozessen riskieren müssen, weil die ÖVP nicht in der Lage ist Menschenrechtsstandards umzusetzen und gleichgeschlechtliche Partnerschaften gleichzustellen. Das Rechtskomitee Lambda hat alle (gefundenen!) Unterschiede zwischen Eherecht und Partnerschaftsrecht gelistet. Derzeit sind es 55.

Lesben und Schwule fordern seit Jahren eine vollkommene Gleichstellung. Ein bisschen Gleichstellung gibt es nämlich nicht. Entweder man stellt gleich – oder man diskriminiert. Letzteres tut die ÖVP seit Jahrzehnten, trotz Appelle der SPÖ, so wie zuletzt eindrucksvoll seitens der Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und trotz der Tatsache, dass die Bevölkerung (inklusive eines Großteils der ÖVP-Wähler_innenschaft) schon viel weiter ist.

Daher haben sich das Rechtskomitee Lambda, der Verein FAmOs – Familien Andersrum Österreich, die Grünen Andersrum und die SoHo zusammengetan, um am 22.3. eine zweite Auflage der Demonstration „Erstklassige Rechte“ durchzuführen. Dieses Mal unter dem Motto „Erstklassige Rechte für erstklassige Eltern“. Aber auch: „Erstklassige Rechte statt homophober Politik“!

Ich lade Euch alle ein – egal ob hetero, schwul, lesbisch, bisexuell oder transsexuell – mitzumachen: Denn diese gesellschaftspolitische Frage ist nicht nur eine Frage der so genannten „Betroffenen“. Es geht um das grundsätzliche Menschenrechtsverständnis in dieser Republik!

Erstklassige Rechte II

16:30 Treffpunkt ÖVP-Zentrale, Lichtenfelsgasse 7, 1010 Wien (gegenüber Rathaus)
17:00 Demozug Lichtenfelsgasse – Landesgerichtsstrasse – Justizministerium – Parlament
18:00 Abschlusskundgebung Parlament

Reden von Barbara Schlachter (FAmOs), Helmut Graupner (RKL), Sandra Frauenberger (SPÖ) und Marco Schreuder (Grüne)
Musikbeiträge von Christine Hödl, Mario Mrazek und Milagros Piñera
Soli-Beiträge vieler NGOs
Moderation: Holger Thor

Alle Infos: www.erstklassigerechte.net

Bitte kommt zahlreich und spread the news!

Wenn Gerichtshöfe der Regierung die gelbe Karte zeigen.

Oder: Warum gleichgeschlechtliche Paare nicht gleich gleichstellen?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte heute, Dienstag, dass die fehlende Möglichkeit einer Stiefkindadoption gleichgeschlechtliche Paare in Österreich im Vergleich zu unverheirateten heterosexuellen Paaren diskriminiert. Das ist keine sensationelle, sondern sogar eine erwartbare Entscheidung. Sie bringt die Bundesregierung weiter in die Bredouille.

Es ist nicht das erste Urteil, das zeigt, dass Österreich mit lesbischen und schwulen Paaren schlicht und ergreifend schäbig umgeht. Es fielen bereits mehrere Diskriminierungen: Das Bindestrichverbot bei Doppelnamen wurde ebenso vom VfGH abgeschafft wie das Verbot eines „Ja-Wortes“ (Ja, das war ernsthaft verboten!), oder das Verbot von Trauzeugen. Die durften nämlich auch nur bei heterosexuellen Trauungen Zeuge sein. Eingetragene Paare durften keine haben. Warum auch immer. Dass Partnerschaften nur in Amtsräumen und nicht am Standesamt eingegangen werden dürfen (Ausnahme Statuarstädte, zum Beispiel Wien) wird derzeit ebenfalls vom VfGH noch geprüft.

Die Gerichtsentscheidungen der letzten Monate und Wochen zeigen ganz klar: Es muss endlich Schluss sein mit Ideologie-Debatten auf Kosten von Lesben und Schwulen. Wir kennen es schon zu Genüge: Die SPÖ fordert Gleichstellung wie sie Vermögenssteuern fordert, kann es aber nie umsetzen, obwohl sie mitregiert. Die ÖVP sieht „keinen Handlungsbedarf“ und ignoriert die Regenbogenfamilien und deren Rechtsunsicherheit. Diese gibt es nämlich auch hierzulande, ob die ÖVP nun will oder nicht.

Repariert endlich das Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft! Öffnet die Ehe für alle! Es kann doch nicht Sinn und Zweck eines Rechtsstaates sein, dass eine Gruppe von Menschen ihre Rechte Schritt für Schritt vor Gerichten einklagen muss, nur weil die ÖVP „keinen Handlungsbedarf“ sieht. Das ist einfach lächerlich.

Was die ÖVP von den Tories unterscheidet. Zum Beispiel: Homophobie.

„Ich trete nicht für die gleichgeschlechtliche Ehe ein, obwohl ich ein Konservativer bin. Ich trete für sie ein, gerade weil ich ein Konservativer bin.“ Diese Aussage tätigte nicht irgendein Konservativer, sondern der Premierminister Großbritanniens, David Cameron.

Die österreichischen Konservativen, die ÖVP, schrieben soeben eine Fibel, in der mit apokalyptischen Bedrohungsszenarien ein Rot-Grünes Menetekel an die Wand gemalt wird. Was nicht alles kommt, wenn Rot-Grün kommt. „Chaos und Anarchie“ würde da etwa drohen. Oder „Abtreibung auf Krankenschein“ etc. Wobei ich gegen Letzteres nichts einzuwenden habe, um das hier klar zu sagen.

Wie auch immer: Die Fibel wurde in einer kleinen Auflage gedruckt und ÖVP-Funktionären und -Funktionärinnen in ganz Österreich zugestellt. Die Absicht ist eh klar: Die ÖVP droht 2013 in einer rot-blauen Schlammschlacht unterzugehen, während die Grünen sich in Oberösterreich, Wien, Innsbruck oder Bregenz als konstruktive und erneuernde Kraft beweisen konnten, sich auch trauten auch unpopulärere Maßnahmen zu ergreifen (Parkpickerl!) und sich als korruptionsfrei beweisen konnten, während die ÖVP (und BZÖ und FPÖ) im Korruptionssumpf versinkt.

Daher kann man das Pamphlet auch ironisch betrachten, wie viele User_innen das gestern auf Twitter mit dem Hashtag #fibel und #antifibel machten. Und auch die Reaktionen der Grünen und der SPÖ waren gelassen, ja fast belustigt. Zu Recht.

Aber eines zeigt die Fibel schon: Die ÖVP hat mit Einführung der Eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare 2010 versucht das Image einer durch und durch homophoben Partei loszuwerden. Was eh schon schwierig war, nachdem man dem EP-Gesetz zahlreiche Schikanen und unzählige Unterschiede zur Ehe verpasst hat. Man erinnere sich an Bindestrich- und Standesamtsverbot. Trotzdem: Dass ein Partnerschaftsgesetz für Lesben und Schwule überhaupt mit einer ÖVP in der Regierung möglich war, galt eh als Sensation. Das hatte sie den tatsächlich mutigeren ehemaligen Parteichef Josef Pröll zu verdanken. Man denke etwa an die Perspektivengruppe, die es da mal gab. Doch mit Spindelegger kehrte das Ultrakonservative zurück. Und mit ihr blanke Homophobie.

Und man erinnert sich wieder an Spindelegger Aussage 2008, also zwei Jahre bevor es eine Eingetragene Partnerschaft gab. Auf die Frage nämlich, ob Lesben und Schwule denn nicht einfach am Standesamt heiraten sollten, sagte er:
„Nein. Mir wäre eine andere Variante lieber. Weil am Standesamt der Eindruck erweckt wird, es sei eine Ehe. Es ist aber keine Ehe. Und es ist ja so, dass am Standesamt zur schönen Jahreszeit besonders gerne geheiratet wird – das führt automatisch zum Kontakt zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren. Ob das so gut ist, sei dahingestellt.“
Und die aktuelle Fibel zeichnet wieder das düstere Szenario von lesbischen und schwulen Paaren- ja sogar Familien! Pfui! Auf ggg.at wurden die entsprechenden Fibel-Passagen abgedruckt. Darin heißt es zum Beispiel:
„Zudem würde Rot-Grün sofort die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften öffnen und damit die besondere Stellung einer auf Kinder und Familie ausgerichteten Partnerschaft zwischen Mann und Frau untergraben.“
Da haben wir sie wieder: Die homophobe ÖVP, die einerseits ignoriert, dass es längst Familien mit lesbischen und schwulen Eltern oder Elternteilen gibt und die nichts anderes brauchen, als gleiche rechtliche Rahmenbedingungen wie andere Familien auch. Es geht gar nicht darum, ob man nun Regenbogenfamilien gut oder schlecht findet (wir wissen eh alle, dass viele in der ÖVP das schlecht finden), sondern um Fairness und Gerechtigkeit: Heterosexuelle Familien werden priviligienartig beschützt, andere Familienformen wird mitgeteilt: Ihr seid nichts wert. Ihnen wird sogar der Familien-Status aberkannt.

Und nicht nur das! Die ÖVP lügt schamlos in ihrem Anti-Rot-Grün-Pamphlet. Zum Beispiel heißt es:
„Rot-Grün will die Adoption für Homosexuelle ermölichen – so wie es in der Stadt Wien schon gemacht wird“
Die Stadt Wien kann gar keine Adoptionen ermöglichen, denn das ist immer noch Bundesmaterie. Das einzige, das die Stadt Wien machen kann, ist Pflegekindern, die es bitter nötig haben, einen schönen, sicheren, liebevollen Platz zu sichern. Auch bei Lesben und Schwulen. Das ist aber keine Adoption. Die ÖVP lügt schamlos! Sie lügt schamlos, um gegen Lesben und Schwule zu hetzen. Anders ist das nicht interpretierbar.

In weiteren Passagen wird auch vor einem rot-grünen Fortpflanzungsmedizinrecht gewarnt. Und der – geradezu ironische – Höhepunkt ist wohl der Satz:
„Während die Familienpartei ÖVP das Wohl des Kindes – das Vater und Mutter braucht – in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen rückt, möchte Rot-Grün nur ihre Ideologie durchsetzen“
Also wer möchte hier Ideologien durchsetzen, ÖVP? Das seid ja wohl ihr! Und in eurer homophoben Ideologie unterscheidet ihr euch kaum noch von der Hetze der Freiheitlichen. Das ist einer angeblich staatstragenden Partei schlicht und ergreifend unwürdig, undemokratisch, unmenschlich und verabscheuungswürdig.

Wenn ihr ein Beispiel haben wollt, wie man auch als Konservativer zu Lesben und Schwulen stehen kann, sei euch diese Parteitagsrede (!) von David Cameron ans Herz gelegt. Und im Grunde hat der britische Premier ja recht, denn die Ehe ist an und für sich ein konservatives Thema. Über Familien, Zusammenleben usw. gibt es noch viel auseinanderzusetzen. Es auf den Rücken von Lesben und Schwulen auszutragen ist aber einfach widerlich.

Hallo Heterosexuelle. Ich hätte da eine Bitte.

Kaum eine Rechtsmaterie betrifft so viele Personen und ist zeitgleich so unbekannt, wie das über 200 Jahre alte Eherecht, das freilich die eine oder andere Novelle bekam, aber in der Grunddefinition gleich geblieben ist. Und ich spreche da jetzt übrigens einzig und allein von der staatlichen Zivilehe und nicht von einer kirchlichen Trauung! Leider schaut beim Wort „Ehe“ in Österreich immer noch ein Sakrament um die Ecke, auch wenn man sich „nur“ standesamtlich trauen lässt.

Wenn Frau und Mann heiraten gilt das gemeinhin noch immer als Grund zur Freude und für ordentliches Feiern, man denkt an schöne Kleider, fesche Anzüge, wen man einlädt, Kutsche und Party. Das ist auch okay so, denn sowas soll ja auch gebührend gefeiert werden, wenn mann und frau denn mag. Nur wäre es nicht besser, wenn heiratende Menschen auch ein bisschen mehr darüber erfahren würde, auf was sie sich da eigentlich einlassen? Rechtlich gesehen, natürlich.

Mir persönlich geht es wie viele politisch aktive und interessierte Lesben und Schwule, die sich in den letzten Jahren intensiv mit dem Eherecht auseinandergesetzt haben. Zwangsläufig mussten wir uns damit auseinandersetzen, denn das Partnerschaftsrecht für homosexuelle Paare, das seit vielen Jahren diskutiert wurde – und seit 1.1.2010 auch in Österreich existiert – veranlasste eine ganze Reihe von Aktivist_innen sich die Frage zu stellen: Was passt denn am Eherecht noch und was denn nicht mehr? Immerhin ist das Eingetragene Partnerschaftsgesetz (EPG) ja an das Eherecht angelehnt, wenn auch viele Unterschiede sauer und diskriminierend aufstoßen.

Im Zuge der Diskussionen rund um ein modernes Partnerschaftsrecht für homo- und teilweise auch für heterosexuelle Paare gab es immer wieder grundsätzliche Fragen, die teilweise sehr unterschiedlich beantwortet wurden oder zumindest mit unterschiedlichen Blickwinkeln diskutiert worden sind:

Wenn das Eherecht antiquiert ist, soll man gleichgeschlechtlichen Paaren ein solches antiquiertes Gesetz dann überhaupt zumuten?
Wollen wir diese veralteten Bestimmungen des österreichischen Eherechts überhaupt in einem EPG (oder einem ähnlichen Institut, etwa dem Grünen Konzept eines auch für Heteros offen stehenden Zivilpakts) haben oder soll das EPG eine Avantgarde für ein modernes Partnerschaftsrecht sein? Warum sollen Heterosexuelle das dann eigentlich nicht eingehen können? Und warum sollen dann Lesben und Schwule nicht einfach eine Ehe eingehen können, wenn sie das wollen?
Wollen wir überhaupt, dass es unterschiedliche Rechtsinstitutionen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare gibt?
Wer soll für ein modernes Partnerschafts- und Eherecht sorgen? Wir Homosexuelle – sozusagen als die Avantgarde der Gesellschaft? Oder ist das nicht eine gemeinsame Aufgabe aller, die auch eine öffentliche Debatte aller bedeuten müsste – inklusive der Heterosexuellen?

Die Antworten waren daher auch sehr unterschiedlich: Pochten einige Vertretungen der lesbisch-schwulen Community auf ein modernes Partnerschaftsrecht für Lesben und Schwule ohne „Altlasten“ des Eherechts, waren Andere wiederum der Meinung, dass ein modernes Partnerschaftsrecht alle Menschen betrifft, und keine rein homosexuelle Frage wäre. Letztere meinten (und ich gehörte und gehöre bekanntermaßen zu dieser Gruppe von Menschen!), dass ein nunmal im Zivilrecht vorkommendes Eherecht, das eine Bevölkerungsgruppe aussperrt, schlicht diskriminierend ist – egal ob es nun ein gutes oder ein schlechtes Gesetz sei. Und wenn man nun parallel ein neues Gesetz für Homosexuelle macht und Unterschiede zum Recht für Heterosexuelle macht, unterstreicht man Unterschiede, die de facto nicht argumentierbar sind. Reformen und Novellierungen sollten demnach für alle gelten – egal ob homo- oder heterosexuell.

Eine der großen Hoffnungen, die ich und andere Aktivist_innen hatten, war, dass sich Heterosexuelle auch im Zuge der Partnerschaftsdebatte einbringen und mal überprüfen, ob sie das Eherecht und Partnerschaftsrecht (im Übrigen auch das Recht für Lebensgemeinschaften ohne Hochzeit!) überhaupt so haben wollen, wie es derzeit der Fall ist.

Das passierte allerdings nicht. Oder zumindest nur kaum. Im Zuge des Diskussion um das Partnerschaftsrecht für Lesben und Schwule, waren zwar viele Heterosexuelle interessiert, solidarisch und bildeten sich eine Meinung. Dass die Debatte sie aber genau so anging wie es Homosexuellen betraf, wurde kaum wahrgenommen. Und das war und ist ein echtes Problem! Für zu viele Menschen war die Debatte eine zwischen Politik einerseits und Lesben und Schwule andererseits zu führende Debatte – und übersahen, dass es sie eigentlich genau so betraf!

Das österreichische Eherecht ist nur auf wenigen Seiten tatsächlich ein Eherecht. Es ist vor allem ein Scheidungsrecht. Denn wie eine Ehe geschieden wird, verbraucht den Großteil der Paragrafen des Gesetzes. Und da gibt es Absurditäten en masse: „Schuldfragen“, die geklärt werden müssen, völlig antiquierte Pflichten (wie etwa gemeinsames Wohnen, was in unserer globalisierten Welt rein arbeitstechnisch nicht immer und überall funktionieren kann, Pflicht zur Mitwirkung im Betrieb des Partners, Scheidungsgrund „ekelerregende Krankheit“, etc.). Alle Bestimmungen aufzuführen, würde zu viel Platz in Anspruch nehmen. Nehmt euch mal die Zeit und lest das Eherecht durch, so wie es zahlreiche Lesben und Schwulen es machten! Ihr werdet staunen!

Jetzt haben wir also zwei verschiedene Rechtsinstitutionen, eine für homosexuelle und eine für heterosexuelle Paare. Das kann doch nicht der Weisheit letzter Schluss sein!

Liebe Heteros, mischt euch ein bisschen stärker in die Diskussion ein, denn sonst werden wir Lesben und Schwule nie von einem für uns eigens eingesetzten „Ghetto“-Gesetz befreit werden – und werden dann zudem nie mit euch gleichgestellt. Und ich weiß, dass viele Heteros Ungleichbehandlung ebenso albern finden. Gleichzeitig ist das Eherecht ja derzeit immer noch „euer“ Gesetz: Wollt ihr das wirklich so haben, wie es ist? Mit all seinen absurden Bestimmungen, die ausschließlich Scheidungsanwälte freuen und reich machen? Das kann’s doch nicht sein.

Lasst bitte Politiker wie Albert Steinhauser nicht alleine, der sich schon lange für ein modernes Eherecht einsetzt, aber in der öffentlichen Debatte gerne totgeschwiegen wird – von politischen Mitbewerbern ebenso wie von den Medien. Bringt euch ein und fordert eine Modernisierung. Ihr habt mit vielen Lesben und Schwulen jedenfalls Partner und Partnerinnen für diese dringend notwendige Debatte. Ohne Euch werden wir das Partnerschaftsrecht nicht modernisieren können. Das haben die letzten Jahre bewiesen. Zusammen wären wir aber um einiges lauter! Und immerhin ist die Frage eines modernen Partnerschaftsrecht eine Frage, die uns alle angeht.
Weiterführende Links:

Insgesamt gibt es 60 bisher entdeckte Unterschiede zwischen dem heterosexuellen Eherecht und dem homosexuellen Partnerschaftsrecht, wie das Rechtskomitee Lambda hier auflistet.

Das österreichische Eherecht kann hier nachgelesen werden.

Das Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft findet sich hier.

Wenn Lesben und Schwule heiraten.

In New York City können Lesben und Schwule mittlerweile heiraten. Und so wie in (fast) allen Ländern ist diese Öffnung eine politisch hochumstrittene. Die New York Times hat mittlerweile eine Galerie online gestellt.

Screenshot: nytimes.com

Liebe Gegner und Gegnerinnen einer solchen Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare, liebe Konservative, Erzkonservative, Hyperreligiöse aller Glaubensrichtungen, und all ihr, die ihr uns das Leben immer so schwer wie möglich machen wollt: Schaut euch die Galerie einfach mal an. Ist das so schlimm? Muss man sich davor fürchten?

Danke an Susanne Zöhrer aka The Sandworm für den Hinweis.

Passend dazu auch der wunderbare Blogbeitrag hier mit fabelhaften Fotos und dem nicht weniger fabelhaften Satz: „Political protests are always a little more fun when the protesters are a little more fabulous.“

Ein dringender Appell an die Bundesregierung!

Seit 1. Jänner 2010 gibt es in Österreich die Eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare, was freilich immer noch besser ist als gar keine Regelung. Ich will jetzt meine immer noch aktuell akute Kritikpunkte zu diesem Gesetz nicht wiederholen, denn eine eigene Schublade („Ghetto-Gesetz“), boshafte Regelungen wie Nachname statt Familienname, Bindestrichverbot, Adoptionsverbot, Fortpflanzungsverbot, etc. sind oft erörtert worden. Und immer noch furchtbar genug. Nein, es geht mir heute um etwas Anderes:

Die Hinterbliebenenpension!

Prinzipiell sind Eingetragene Partner_innen der Ehe bei der Hinterbliebenenpension vollkommen gleichgestellt. Was erstmal super klingt. Nur wurde in der Gesetzgebung etwas Wesentliches vergessen, was eine Diskriminierung ohnegleichen darstellt. Und zwar noch in vielen Jahren!

Die Anspruchsberechtigung für eine Hinterbliebenenpension (noch immer besser bekannt als Witwen- bzw. Witwerpension) hängt von mehreren Faktoren ab: Alter, ob eine Pension bereits bezogen wurde, wie lange man zusammen verheiratet/verpartnert war, etc. Eine sehr gute Auflistung dazu gibt es auf der hervorragenden Plattform www.partnerschaftsgesetz.at, das von mehreren NGOs online gestellt wurde und alle Rechtsfragen zur EP behandelt.

Wie man in der Liste der oben genannten Website nachprüfen kann, ist es notwendig für manche Pensionsansprüche 10 Jahre verheiratet/verpartnert gewesen zu sein.

Was bedeutet das?

Das bedeutet, dass bis zum Jahr 2020 Eingetragene Partner und Partnerinnen nicht mit der Ehe gleichgestellt sein können, weil sie gar nicht insgesamt 10 Jahre verpartnert gewesen sein können, weil es die EP eben erst seit 1.1.2010 gibt! Heiraten konnte man vor dem 1.1.2010 – allerdings ausschließlich heterosexuell. Das macht einen gewaltigen Unterschied.

Lebensrealität

Aus meiner langjährigen politischen Erfahrung weiß ich, dass es vor allem zwei Typen von Paaren gab, die vor dem 1.1.2010 jahrelang auf eine Regelung hofften, bangten, zitterten und sich einsetzten: Binationale Paare mit einem Partner oder einer Partnerin aus einem Nicht-EU-Land. Und ältere Personen (oder Personen, die schwer krank waren), die ein Alter oder ein Gesundheitszustand erreicht hatten, in der sie endlich das Erbe, Pensionen, das gemeinsam Aufgebaute und Erreichte geregelt wissen wollten.

Vor allem Letztere werden also durch die Regelungen der Hinterbliebenenpension nach wie vor diskriminiert. Und zwar in einem Moment, in der eine Hälfte eines Paares ohnehin die schwerste Zeit durchmachen muss: Den Tod des Partners oder der Partnerin, mit dem/der man sein Leben verbrachte und alles teilte. Und dann kommt also der Staat und sagt „Ätschpätsch, du hast keinen Anspruch“? Und das bis 2020 – noch neun Jahre? Das darf doch nicht wahr sein!

Appell an die Bundesregierung

Starten Sie eine Initiative zur Novellierung des EP-Gesetzes! Gönnen Sie den homosexuellen Paaren, die nach dem 1.1.2010 eine Eingetragene Partnerschaft eingegangen sind eine Chance, denn die können nun echt nichts dafür, dass die Bundesregierung erst spät – über 20 Jahre nach Dänemark – eine Regelung für gleichgeschlechtliche Paare geschaffen hat. Sollten diese Paare nachweisen können, dass sie die sonst in der Ehe notwendigen Jahre zusammen gelebt haben, an der selben Adresse lebten, eine Lebensgemeinschaft führten und ohnehin füreinander sorgten (ohne das der Staat das damals so genau wissen wollte), dann sollten diese Jahre angerechnet werden.

Alles Andere nennt man schlicht: Unmenschlich und diskriminierend – insbesondere für unsere ältere Generation! Denn wer vor 2020 stirbt hinterlässt einen Partner oder eine Partnerin ohne Ansprüche und wird munter weiter ungleich behandelt.

Das neue FPÖ-Parteiprogramm aus queerer Sicht.

Dieses Wochenende war aus lesbisch-schwul-transgender Sicht der Höhepunkt des Jahres. In Wien gingen rund 110.000 Menschen auf die Straße, um an der Regenbogenparade teilzunehmen. Lesben, Schwule, Transgender, Bisexuelle und zahlreiche solidarische Heterosexuelle demonstrierten für ein vielfältiges Österreich, das alle sexuelle Orientierungen akzeptieren, respektieren und rechtlich gleichstellen will. Damit verknüpft das Motto Show your face, das allen Mut machen soll, zu ihrer sexuellen Freiheit zu stehen und einzufordern.

Apropos Freiheit.

Am selben Wochenende hielt die FPÖ Parteitag in Graz. Dort wurde das neue Parteiprogramm beschlossen. In 10 freiheitlichen Leitsätzen wird die Politik der Freiheitlichen Partei festgelegt. Über vieles wurde bereits in den Medien ausführlich berichtet und reflektiert. Aus Sicht der Lesben und Schwulen ist besonders der 4. Leitsatz interessant:

„Die Familie als Gemeinschaft von Mann und Frau mit gemeinsamen Kindern ist die natürliche Keimzelle und Klammer für eine funktionierende Gesellschaft und garantiert zusammen mit der Solidarität der Generationen unsere Zukunftsfähigkeit.“
Den einen oder anderen Punkt mag man dann in den Erläuterungen zum 4. Leitsatz vielleicht noch gut heißen, zum Beispiel, dass Frauen und Männer chancengleich behandelt werden sollen – allerdings ohne Gender Mainstreaming, wie dann gleich darauf noch extra betont werden muss.

Dann heißt es:

„Die Familie, geprägt durch die Verantwortung der Partner und der Generationen füreinander, ist Grundlage unserer Gesellschaft. Die Lebensgemeinschaft von Mann und Frau wird durch das Kind zur Familie. Wer alleinerziehend Verantwortung übernimmt, bildet mit den Kindern eine Familie.“
Alleinerzieher_innen haben also nochmal Glück gehabt. Gerade noch werden sie von der FPÖ knapp als Familie anerkannt. Aber Regenbogenfamilien? No way. Patchworkfamilien werden übrigens auch nicht erwähnt. Wenn also beispielsweise eine Frau aus einer früheren heterosexuellen Beziehung Kinder hat, dann eine Frau kennenlernt und mit ihr den Rest ihres Lebens als Familie verbringen will – so ist das keine Familie. Auch wenn der leibliche Vater guten Kontakt zur neuen Familie pflegt und Teil dieser ist. So meint zumindest die FPÖ. Sie definiert die Norm, alles andere wird schlicht nicht akzeptiert. Das ist die Kernaussage.

Mit anderen Worten: Gesellschaftlich real existierende Lebensformen werden von der FPÖ ausgegrenzt. Sie verdienen die Bezeichnung Familie nicht.

Doch im nächste Absatz geht es klar zur Sache:

„Wir bekennen uns zur Vorrangstellung der Ehe zwischen Mann und Frau als besondere Form des Schutzes des Kindeswohls. Nur die Partnerschaft von Mann und Frau ermöglicht unserer Gesellschaft Kinderreichtum. Ein eigenes Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Beziehungen lehnen wir ab.“
Die in unendlich vielen Diskussionen gestellte Frage, was denn nun mit heterosexuellen Paaren sei, die heiraten und keine Kinder haben wollen oder tragischerweise nicht können, wird freilich auch im FP-Programm nicht beantwortet. Homosexuelle sind offensichtlich die Bösen, die gesellschaftlich nutzlos sind.

Ein eigenes Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Paare wird von der FPÖ kategorisch abgelehnt. Ein Institut, das es bekanntlich im österreichischen Recht bereits gibt – mit noch zahlreichen diskriminierenden Sonderbestimmungen. Aber was bedeutet die Ablehnung der FPÖ für Lesben und Schwule, die planen eine Eingetragene Partnerschaft einzugehen? Oder für bereits eingetragene Partner und Partnerinnen? Zumal ja die FPÖ in Umfragen derzeit die stärkste Partei ist und demnächst den Kanzler stellen könnte?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass Samstag auf der Wiener Ringstraße auch viele freiheitlich wählende Lesben, Schwule, Transgender, Bisexuelle und Heterosexuelle demonstrierten und dabei waren. Die tun das aus möglicherweise anderen Gründen. Auch mir persönlich sind schon viele FPÖ-Wähler_innen in der Community begegnet. Diese sollten aber jetzt wirklich dringend nochmal nachdenken darüber, was sie da tun. Bei allem Verständnis für den Stillstandsfrust, der dieses Land derzeit lahmzulegen scheint, aber Rückschritte und Ausgrenzung kann doch wohl nicht das Ziel dieses Landes sein!

I.D.A.H.O.: Lesben-, Schwulen- und Transgenderrechte in der Welt.

Heute, am 17. Mai, ist I.D.A.H.O. – der Internationale Tag gegen Homophobie und Transphobie. Die ILGA (International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association) aktualisierte die globalen Rechte. Detaillierte Informationen sowie Weltkarten zum Download gibt es hier.
Hier eine Zusammenfassung einiger interessanter Listen (Quelle: ILGA).
1. Homosexualität ist illegal in 76 Staaten:
Afrika: Algerien, Angola, Botswana, Burundi, Kamerun, Komoren, Ägypten, Eritrea, Äthiopien, Gambia, Ghana, Guinea, Kenia, Lesotho, Liberia, Libyien, Malawi, Mauretaniwn (Todesstrafe), Mauritius, Marokko, Mozambique, Namibia, Nigeria (Todesstrafe in einigen Staaten), São Tomé & Principe, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Somalia, Sudan (Todesstrafe), Swaziland, Tansania, Togo, Tunisia, Uganda, Zambia, Zimbabwe.

Asien: Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Brunei, Burma, Iran (Todesstrafe), Kuwait, Libanon, Malaysien, Malediven, Oman, Pakistan, Katar, Saudi Arabien (Todesstrafe), Singapur, Sri Lanka, Syrien, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen (Todesstrafe) und Gaza-Streifen unter palästinensischer Autonomiebehörde

Europa: Türkische Republik Nord-Zypern (nicht anerkannt)

Lateinamerika: Antigua & Barbuda, Barbados, Belize, Dominica, Grenada, Guyana, Jamaika, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & the Grenadines, Trinidad und Tobago

Ozeanien: Kiribati, Nauru, Palau, Papua Neu Guinea, Samoa, Solomon Inseln, Tonga, Tuvalu, Cook Inseln (unabhängig, in freier Assoziierung mit Neuseeland)

2. Homosexualität wird mit der Todesstrafe bedroht:

Afrika: Mauretaniien, Sudan sowie 12 nördliche Bundesstaaten in Nigeria sowie südliche Provinzen in Somalia

Asien: Iran, Saudi Arabien, Jemen

3. Homosexualität ist legal in (seit wann in Klammern, falls bekannt):

Afrika: Benin, Burkina Faso, Kap Verde (2004), Zentralafrikanische Republik, Tschad, Kongo- Brazzaville, Elfenbeinküste, Democratische Republik Kongo, Äquatorial Guinea (1931), Gabun, Guinea-Bissau (1993), Madagaskar, Mali, Niger, Ruanda, Süd Afrika (1998)

Asien: Kambodscha, China (1997), Ost Timor (1975), Indien (2009), Indonesien, Israel (1988), Japan (1882), Jordanien (1951), Kazachstan (1998), Kirgistan (1998), Laos, Mongolei (1987), Nepal (2007), Nord Korea, Philippinen, Süd Korea, Taiwan (1896), Tadschikistan (1998), Thailand (1957), Türkei (1858), Vietnam, West Bank (1951) unter palästinensischer Autorität

Europa: Albanien (1995), Andorra, Armenien (2003), Österreich (1971), Aserbaidschan (2000), Belgien (1795), Bosnien und Herzegovina (1998), Bulgarien (1968), Kroatien (1977), Zypern (1998), Tschchische Republik (1962), Dänemark (1933), Estland (1992), Finnland (1971), Frankreich (1791), Georgien (2000), Deutschland (1968-69), Griechenland (1951), Ungarn (1962), Island (1940), Irland (1993), Italien (1890), Kosovo (1994), Lettland (1992), Liechtenstein (1989), Litauen (1993), Luxemburg (1795), Mazedonien (1996), Malta (1973), Moldau (1995), Monaco (1793), Montenegro (1977), Niederlande (1811), Norwegen (1972), Polen (1932), Portugal (1983), Rumänien (1996), Russland (1993), San Marino (1865), Serbien (1994), Slowakei (1962), Slowenien (1977), Spanien (1979), Schweden (1944), Schweiz (1942), Ukraine (1991), Großbritannien, Vatikanstadt

Lateinamerika: Argentinien (1887), Bahamas (1991), Bolivien, Brasilien (1831), Costa Rica (1971), Chile (1999), Kolumbien (1981), Kuba (1979), Dominikanische Republik, Ecuador (1997), El Salvador, Guatemala, Haiti, Honduras (1899), Mexiko (1872), Nicaragua (2008), Panama (2008), Paraguay (1880), Peru (1836-37), Surinam (1869), Uruguay (1934), Venezuela sowie die niederländischen Überseegebiete Aruba und Niederländische Antillen

Nordamerika: Kanada (1969) and USA (2003 – unterschiedliche Regelungen in Bundesstaaten)

Ozeanien: Australien, Fiji (2010), Marshall Inseln (2005), Mikronesien, Neuseeland (1986), Vanuatu sowie die zu Neuseeland assoziierten Inseln Niue (2007) und Tokelau (2007).

4. Staaten mit unklarem Status

Afrika: Dschibuti

Asien: Bahrain, Irak

5. Staaten mit Ehe für homosexuelle Paare:

Afrika: Südafrika

Europa: Belgien (2003), Niederlande (2001), Norwegen (2009), Spanien (2005), Schweden (2009)

Lateinamerika: Federal District in Mexiko (2010)

Nordamerika: Kanada sowie einige Bundesstaaten in den USA

6. Staaten mit Rechtsinstituten für gleichgeschlechtliche Paare, nahezu mit gleichen Rechten mit der Ehe (aber nicht allen):

Asien: Israel (1994)

Europa: Österreich (2010), Dänemark (1989), Finnland (2002), Deutschland (2001), Ungarn (2009), Island (1996), Schweiz (2007), Großbritannien (2005)

Lateinamerika: Kolumbien (2007-2009)

Nordamerika: Einige Bundesstaaten der USA

Ozeanien: Neuseeland (2005), einige Staaten in Australien

7. Staaten mit eingeschränkten Rechte für homosexuelle Paare:

Europa: Andorra (2005), Kroatien (2003), Tschechische Republik (2006), Frankreich (1999), Luxemburg (2004), Portugal (2001), Slowenien (2006)

Lateinamerika: Ecuador (2009), Uruguay (2008), Regionen Buenos Aires (2003), Rio Negro (2003) und Villa Carlos Paz (2007) in Argentinien, Region Rio Grande do Sul (2004) in Brasilien sowie der Mexikanische Bundesstaat Coahuila (2007)

Nordamerika: Einige wenige Bundesstaaten und Städte in den USA

Ozeanien: Austalien

8. Staaten mit Adoptionsrecht für Homosexuelle:

Afrika: Südafrika (2002)

Asien: Israel (2008)

Europa: Andorra (2005), Belgien (2006), Dänemark (2010), Island (2006), Niederlande (2001), Norway (2009), Spain (2005), Sweden (2003), United Kingdom (2005)
Lateinamerika: Einige Staaten in Brasilien und Federal District in Mexiko (2010)
Nordamerika: Fast alle Bundesstaaten in Kanada, einige Staaten in den USA
Ozeanien: Capital Territory (2004) und Western Australia (2002) in Australien

Mehr Listen, Aufzeichnungen, Details (unter anderem über die Verfolgung von Hate Crimes, Antidiskriminierungsgesetze, usw. gibt es im ILGA-Bericht State-Sponsored Homophobia, hier als PDF) (Fotominiatur: ILGA) 

Der neue Meldezettel mit Eingetragener Partnerschaft öffnet Tür und Tor für Datenmissbrauch

Die neuen amtlichen Meldezetteln sind da. Und es kam, wie es zu befürchten war. Nicht nur sind „Eingetragene Partner“ nicht verheiratet. Sie sind auch nicht geschieden und nicht verwitwet, sondern „aufgelöst“ oder „hinterblieben“.

Man kennt meine Position: Ich halte die Ungleichbehandlung heterosexueller Ehen und homosexueller Partnerschaften für diskriminierend, absurd und sachlich ungerechtfertigt. Darauf will ich aber hier nicht mehr tiefer eingehen.

Denn das wirklich gefährliche an dieser Situation: Es ermöglicht das Sammeln höchst sensibler Daten – nämlich die über die sexuelle Orientierung! Man erinnere sich nur an die illegalen EKIS-Abfragen, die immer wieder vorkamen. Oder man erinnere sich daran, dass ein früherer Innenminister persönliche Asyl-Akten Medien zukommen ließ. Man erinnere sich auch daran, wie oft man woauchimmer (auch bei Privaten) einen Meldezettel vorweisen musste.

Missbrauch von Daten hat es immer gegeben. Mit diesem Meldezettel bist du immer geoutet – bis in den Tod. Einmal verpartnert, immer aktenkundig sozusagen. Das öffnet Tür und Tor für Datenmissbrauch.
Und demnächst werden wohl alle ihre Formulare umstellen: Von den Hotels bis zu Fitnessstudios – und überall können munter Daten über die sexuelle Orientierung gesammelt werden. Danke, Frau Maria Fekter. Sie haben es wieder geschafft zu demonstrieren, wie sehr sie Lesben und Schwule missachten.