In Deutschland wird heute intensiv das Leistungsschutzrecht diskutiert. Im Bundesrat in Berlin sitzt nämlich mittlerweile eine rotgrüne Mehrheit. Das führte heute etwa zu einer Mehrheit für die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule. Beim Leistungsschutzrecht bekam die SPD allerdings Angst. und So gibt es in Deutschland demnächst das Leistungsschutzrecht. Vielleicht aus Angst dass gerade in einem Wahljahr Zeitungen gegen die SPD kampagnisieren könnten?
Was ist das Leistungsschutzrecht?
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bedeutet, dass im Internet veröffentlichte Ausschnitte – so genannte Snippets – unter Schutz stehen. Nur die Verlage selbst sollen das kommerzielle Recht an Veröffentlichungen im Internet haben.
In Deutschland wurde das Gesetz stetig angepasst und verändert, dass jetzt erst recht Unsicherheit darüber besteht, in welcher Länge andere Unternehmer_innen Snippets online stellen dürfen. Welche Unternehmen? Google wird freilich mit seinem Dienst Google News immer speziell erwähnt, ebenso Links auf Facebook. Es betrifft aber in Wahrheit tausende Startups und Unternehmen.
Das Ende einer Win-Win-Situation
Was die Snippets aber alle gemeinsam haben: Sie verlinken zur Originalquelle, also den Webseiten der Zeitungsverlage. Was also seit vielen Jahren eine Win-Win-Situation ist – nämlich Verweise im Internet, die zu Traffic auf den Zeitungswebseiten führt, wird plötzlich illegal, halblegal oder unterliegt der Rechtsunsicherheit.
VÖZ
Heute hat der Verband österreichischer Zeitungungen (VÖZ) gleich reagiert: Österreich braucht auch ein Leistungsschutzrecht. Und zwar as soon as possible. Heuer noch.
Da sage ich klipp und klar: Nein!
Wir können in Österreich nicht etwas einführen, dass in der Öffentlichkeit noch gar nicht debattiert wurde! Das Leistungsschutzrecht betrifft viel zu viele Menschen (User_innen, Journalist_innen, demokratiepolitische Fragen, urheberechtliche Fragen, netzpolitische Kultur, etc.), um es still und heimlich, womöglich noch hinter verschlossenen Türen ausverhandelt, einzuführen.
Dafür gibt es zu viel berechtigte Kritik an das Leistungsschutzrecht. Und diese kommt nicht nur von Google, sondern auch von Jurist_innen, Internet-NGOs und vielen mehr.
Nur einige Beispiele von vielen Kritikpunkten:
Verlage zahlen ihre Journalist_innen, nicht Google, lautet ein häufiges Argument. Das stimmt. Nur zwingt niemand Verlage Texte komplett im Internet zu veröffentlichen. Wenn ich einen Text nicht gratis zur Verfügung stellen will, darf ich sie auch nicht veröffentlichen. Das liegt in der Hand der Verleger_innen. Wenn ihr im Internet zur Kassa bitten wollt, dann erledigt das selbst auf Euren Seiten (Paywall zB.) und bemüht bitte nicht die Politik. Denn einfach zu findende Meinungen sind demokratiepolitisch wichtig und es kann nicht Aufgabe der Politik sein, genau das einzuschränken!
Auch Blogger_innen veröffentlichen Texte. Jede und jeder kann mittlerweile Texte veröffentlichen, egal ob bezahlt oder unbezahlt. Wo fängt also kommerzielles Interesse an? Wo hört es auf? Hier hat die Debatte noch nicht einmal begonnen!
Stellt euch vor Ärzt_innen, Dienstleistungsunternehmen, Friseur_innen, Restaurants oder Konzertveranstaltungen sind im Internet nicht mehr zu finden, weil die Suchmaschinen die Arbeit dahinter nicht bezahlen, und die Genannten somit geschützt sind. Absurd? Eben!
So genannte Feeds (RSS) werden bedroht. Und damit eine Kommunikationskultur des Internets.
Start-Ups, die gerade solche News-Dienste implementieren (und nebenbei – siehe oben – für Traffic auf die „Original“-News-Seiten sorgen), werden bedroht. Und das hemmt die Innovation.
Also Leistungsschutzrecht für Österreich? So nicht jedenfalls. Das als Botschaft an die VÖZ.