Kulturausschuss vom 02.03.2010

Etwas verspätet, ich weiß, aber ich kam erst kjetzt dazu. Der Kulturausschuss nachgebloggt sozusagen. Nach der erregten Debatte rund um das Projekt “Swingerclub” von Christoph Büchel im Gemeinderat am 26.2. mutet diese Sitzung des Kulturausschusses fast schon langweilig an.Post Nr. 1AZ 00205-2010/0001-GFW; GFW – MDS-K-1962/09 Jahrestätigkeitsbericht 2009 des Rechnungshofes in Bezug auf die Bundeshauptstadt WienEinstimmigPost Nr. 2AZ 00589-2010/0001-GKU; MA 07 – 794/10 Die Subvention an den Verein Musica Juventutis im Jahr 2010 für die Förderung des österreichischen Musikernachwuchses in der Höhe von 18 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.EinstimmigPost Nr. 3AZ 00571-2010/0001-GKU; MA 07 – 760/10 Die Subvention an das 1. Frauen-Kammerorchester von Österreich im Jahr 2010 für die Musikprojekte in Wien in der Höhe von 36 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.EinstimmigPost Nr. 4AZ 00591-2010/0001-GKU; MA 07 – 953/10 Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 3-Jahres-Vereinbarung für die Jahre 2010 bis 2012 mit der Mozarthaus Vienna Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH über nachstehende Förderungen ermächtigt:2010 400 000 EUR2011 400 000 EUR2012 400 000 EURBei Nichtzustandekommen der 3-Jahres-Vereinbarung soll der Mozarthaus Vienna Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Sollte ein Teil des Subventionsbetrages aus betrieblichen oder abrechnungstechnischen Gründen nicht in den vorgesehenen Budgetjahren konsumiert werden bzw. konsumiert werden können, soll dieser Subventionsteil für den Subventionszweck auch noch im Folgejahr herangezogen werden können. Die Bedeckung der Subvention für das Jahr 2010 in der Höhe von 400 000 EUR ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757, Förderung von Forschung und Wissenschaft, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, vorzunehmen. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2011 und 2012 ist in den Voranschlägen der Folgejahre Vorsorge zu treffen.Grüne, SPÖ, FPÖ dafür, die ÖVP dagegen mit dem Argument, dass es sich hier um einen weiteren WienHolding Betrieb handle, der neuerdings Zuschüsse bekomme. Mailath entgegnet, dass das Mozarthaus immer schon Zuschüsse erhalten hätte, nun allerdings eben aus der MA7 und nicht mehr innerhalb der WienHolding.Post Nr. 5AZ 00590-2010/0001-GKU; MA 07 – 5897/09 Die Subvention an das Wiener Volksliedwerk im Jahr 2010 für das Festival „Wean Hean“, in der Höhe von 65 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 mit 59 000 EUR und Haushaltsstelle 1/3220/757 mit 6 000 EUR gegeben.EinstimmigPost Nr. 6Allfälliges keine WortmeldungenPost Nr. 7AZ 00696-2010/0001-GKU; MA 07 – 1204/10 Die Subvention an die Interessengemeinschaft Jazz Wien im Jahr 2010 für ein Jazz Club Festival in Wien in der Höhe von 109 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/755 gegeben.EinstimmigPost Nr. 8AZ 00675-2010/0001-GKU; MA 07 – 1070/10 Die Subvention an den Verein POPFEST WIEN – Verein zur Förderung und Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik für das POPFEST WIEN – Festival für innovative Popmusik vom 5. bis 9. Mai 2010 in der Höhe von 150 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben.Gegen die Stimmen der FPÖ, offenbar weil sie Lärmbelästigung fürchten. Wir hingegen freuen uns auf die kulturelle Nutzung des öffentlichen Raums.Post Nr. 9AZ 00713-2010/0001-GKU; MA 07 – 1097/10 Für das Projekt „karlsplatz.org: Vernetzungs- und Belebungsplattform für einen Kunstplatz Karlsplatz“ im Zeitraum vom 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2010 wird karlsplatz.org – Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kunstplatzes Karlsplatz eine Subvention in der Höhe von 90 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben.Gegen die Stimmen der FPÖ, siehe oben.Post Nr. 10AZ 00677-2010/0001-GKU; MA 07 – 179/10 Die Subvention an den Verein Gruppe Wespennest im Jahr 2010 für die Durchführung der Aktivitäten in der Höhe von 28 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757, gegeben.EinstimmigPost Nr. 11AZ 00694-2010/0001-GKU; MA 07 – 544/10 Die Subvention an die Österreichische Forschungsgemeinschaft für die Durchführung ihrer wissenschaftlichen Aktivitäten im Jahr 2010 in der Höhe von 65 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.EinstimmigPost Nr. 12AZ 00693-2010/0001-GKU; MA 07 – 1154/10 Die Subvention an die Österreichische Akademie der Wissenschaften für die Förderung ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit im Jahr 2010 in der Höhe von 115 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.EinstimmigPost Nr. 13AZ 00751-2010/0001-GKU; MA 07 – 1242/10 Für die Geldbezüge der Aushilfs- und Saisonbediensteten im Jahr 2010 wird eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5 000 EUR genehmigt, die im Voranschlag 2010 auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe 4 unter der neu zu eröffnenden Post 522, Geldbezüge der nicht ganzjährig beschäftigten Angestellten, zu verrechnen und in Minderausgaben auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe 4, Post 500, Geldbezüge der Beamten der Verwaltung mit 5 000 EUR zu decken ist.Einstimmig, auch wenn wir nicht froh sind, dass hier im Bereich der Stadt Wien prekäre Arbeitsverhältnisse geschaffen werden.Post Nr. 14AZ 00676-2010/0001-GKU; MA 07 – 6334/09 Die Subvention an den Klub der Wiener Kaffeehausbesitzer im Jahr 2010 für seine Aktivitäten in der Höhe von 20 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.EinstimmigPost Nr. A1MDS LG – 00723-2010/0001/LAT Initiativantrag der Abgeordneten Erich VALENTIN, Ernst Woller, Dipl.-Ing. Ro
man Stiftner und Dr. Franz Ferdinand Wolf betreffend Änderung des Gesetzes über die Regelung des Veranstaltungswesens (Wiener Veranstaltungsgesetz), LGBl. für Wien Nr. 12/1971 in der geltenden Fassung (LGBl. Nr. 18/2010)Einstimmig. Hier handelt es sich um Verwaltungsvereinfachungen.Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes müssen Veranstaltungen unter 200 Besucher nicht mehr angemeldet werden.

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