Wenn Sie im 5. Bezirk zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, kann das sehr verwirrend sein. Zum Beispiel zwischen Pilgramgasse und Gürtel.
Anfangs versteht man die Bodenmarkierungen noch ganz gut:
20 Meter weiter sieht es aber plötzlich so aus – und ja, das Foto entstand in dieselbe Fahrtrichtung:
Derjenige, der mir diese Fotos schickte (Danke, Rainer Jäger!), nannte den Weg Tempelhüpf-Weg. Leider ein gutes Beispiel, wie man Shared Space wohl nicht einführen soll.
Gemischte Wege sind nämlich nicht prinzipiell abzulehnen. Shared Space ist ein sicher spannendes Modell, wie Verkehr zukünftig gestaltet werden kann. Aber bevor man es einführt, sollte man das vielleicht es doch mal erklären – und vor allem: Was ist eigentlich mit den Fahrbahnen der Autos daneben? Da wird natürlich nichts geshared…
Jeder mündige Bürger und auch jedes Kleinkind wird vernünftig genug sein und verstehen, daß hier offensichtlich ein Fehler gemacht wurde. Die falsche Markierung hat rein gar nichts mit "Gemischten Wegen" zu tun sondern waren offensichtlich nur ein Fehler, nicht mehr und nicht weniger!
Es ist aber sehr bezeichnend für Sie, daß Sie so eine Banalität dazu verwenden müssen um Ihren ungezügelten Sarkasmus gegenüber der Wiener Stadtregierung auszuleben.
Jeder mündige Bürger und auch jedes Kleinkind wird vernünftig genug sein und verstehen, daß hier offensichtlich ein Fehler gemacht wurde. Die falsche Markierung hat rein gar nichts mit "Gemischten Wegen" zu tun sondern waren offensichtlich nur ein Fehler, nicht mehr und nicht weniger!
Es ist aber sehr bezeichnend für Sie, daß Sie so eine Banalität dazu verwenden müssen um Ihren ungezügelten Sarkasmus gegenüber der Wiener Stadtregierung auszuleben.
Oh nein, die Bodemarkierung ist kein Fehler! Das ist gewollt, denn der Weg ist zu schmal um beides getrennt zu lassen. Daher ist es ein gemischter Fuß- und Radweg, sonst hätte man auf einen der zwei Vwerkehrteilnehmer verzichten müssen. Das wurde im Bezirk so beschlossen.
Oh nein, die Bodemarkierung ist kein Fehler! Das ist gewollt, denn der Weg ist zu schmal um beides getrennt zu lassen. Daher ist es ein gemischter Fuß- und Radweg, sonst hätte man auf einen der zwei Vwerkehrteilnehmer verzichten müssen. Das wurde im Bezirk so beschlossen.
Es geht aber darum, daß in einigem Abstand durch die Markierung jeweils entgegengesetzte Fahrtrichtungen angezeigt werden, siehe Foto.
Und gegen "Gemischte Wege" ist nicht das geringste einzuwenden, daß ist in anderen Landeshauptstädten gang und gäbe!
Es geht aber darum, daß in einigem Abstand durch die Markierung jeweils entgegengesetzte Fahrtrichtungen angezeigt werden, siehe Foto.
Und gegen "Gemischte Wege" ist nicht das geringste einzuwenden, daß ist in anderen Landeshauptstädten gang und gäbe!
*) Fußgänger gehen links (links gehen, Gefahr sehen!). Radfahrer halten sich rechts und weichen den Fußgängern aus.
*) Das Zeichen 237 (Radweg) ist aufgrund der nicht eingehaltenen Mindestbreite von 4,0 m in keine Richtung zulässig. Korrekt ist die Verwendung des Zeichen 239 (Fußweg; Mindestbreite 2,5 m) mit dem Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer Frei). Für die Radfahrer besteht dann keine Benützungspfliht des Gehsteiges, sndern dürfen nach eigenem Ermessen auch auf der Fahrbahn fahren.
Ãœberhaupt scheinen Verkehrsplaner den Unterschied zwischen Zeichen 241 (Gemeinsamer Geh- und Radweg mit Bentzungspflicht) dem Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspficht) und dem Zeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 nicht zu kennen. Die gesetzlichen Mindestbreiten ebenfalls nicht.
*) Fußgänger gehen links (links gehen, Gefahr sehen!). Radfahrer halten sich rechts und weichen den Fußgängern aus.
*) Das Zeichen 237 (Radweg) ist aufgrund der nicht eingehaltenen Mindestbreite von 4,0 m in keine Richtung zulässig. Korrekt ist die Verwendung des Zeichen 239 (Fußweg; Mindestbreite 2,5 m) mit dem Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer Frei). Für die Radfahrer besteht dann keine Benützungspfliht des Gehsteiges, sndern dürfen nach eigenem Ermessen auch auf der Fahrbahn fahren.
Überhaupt scheinen Verkehrsplaner den Unterschied zwischen Zeichen 241 (Gemeinsamer Geh- und Radweg mit Bentzungspflicht) dem Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspficht) und dem Zeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 nicht zu kennen. Die gesetzlichen Mindestbreiten ebenfalls nicht.