Das schweigsame Regierungsprogramm. Oder wie Lesben, Schwule und Transgender unsichtbar gemacht werden.

Es war das Kabinett Faymann I, das 2010 das umstrittene Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft einführte und somit gleichgeschlechtlichen Paaren eine rechtliche Absicherung zumindest ermöglichte. Allerdings mit unzähligen Unterschieden zum Eherecht und mit zahlreichen Diskriminierungen (siehe Liste des Rechtskomitees Lambdas). Schon damals machten zahlreiche Expert_innen, NGOs und auch wir Grüne darauf aufmerksam, dass es ein schlechtes Gesetz und eine schlechte Lösung ist. Statt die Ehe für alle zu öffnen wurde ein eigener Rechtsraum, drei neuer Familienstände und damit verbunden unzählige Verbote geschaffen.

Viele der Ungleichheiten, Diskriminierungen und Verbote wurden daraufhin eingeklagt und nahezu alle Klagen wurden entweder vor dem VfGH oder europäischen Gerichten gewonnen (auch diese finden sich in obiger Liste des RKL). Die Bundesregierung und ihre homophobe Politik – mit Hauptmotor ÖVP – erlitt eine Serienniederlage.

Da würde man doch annehmen, dass vor dem Start des Kabinetts Faymann II zumindest repariert werden würde. Das, was man im 124-seitigen Regierungsprogramm findet ist aber:

Nichts. Kein Wort. Nada.

Blenden wir zurück: Im Verlauf der letzten Legislaturperiode sorgten zahlreiche Urteile für Aufsehen: Das Bindestrichverbot bei Doppelnamen in EPs wurde gerichtlich abgeschafft. Ebenso der Amtsraumzwang, das Trauzeugenverbot, das Ja-Wort-Verbot und allem voran das Verbot der Stiefkindadoption u.v.m.. Vor allem letzteres Urteil führte zu zahlreichen Ankündigungen seitens der SP-Minister_innen: Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek gab reihenweise Interviews, in der sie das Ende der Diskriminierungen forderte, volles Adoptionsrecht sowie die Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare. Gesundheitsminister Alois Stöger forderte die medizinisch unterstützte Fortpflanzung  für alleinstehende und lesbische Frauen (ein diesbezügliches VfGH-Verfahren läuft derzeit).

Auch beim Diskriminierungsschutz gab es Diskussionen und fast schon eine gesetzliche Änderung. Denn während man sich etwa bei Diskriminierungen aufgrund der Hautfarbe oder ethnischen Herkunft sowohl im Arbeitsrecht als auch bei Diskriminierungen bei Gütern und Dienstleistungen wehren kann, können das Lesben, Schwule, Transgender und andere Gruppen nicht, sondern ausschließlich im Arbeitsrecht. Das wollte man endlich gleichstellen. Doch dann kam eine Stellungnahme der Bischofskonferenz, die das gar nicht mochte, die ÖVP sprang ab und die Gesetzesnovelle („Levelling Up“ im Antidiskriminierungsrecht wie das so schön heißt) kam nicht. Also forderte die SPÖ auch hier weiterhin Änderungen.

Den Versprechungen der Minister_innen kamen ins Wahlprogramm der SPÖ. Und die Sozialdemokratie machte Wahlwerbung bei Lesben, Schwulen und Transgendern und versprach, verteilte Broschüren und Flaschenöffner, die Ehe-Öffner genannt wurden.

Das Ergebnis dieser Versprechungen:

Nichts. Kein Wort. Nada.

Es scheint, als würden LGBTs zwar interessantes Wähler_innenpotenzial für die SPÖ bedeuten, aber mit null Konsequenzen. Es scheint, als seien Heinisch-Hosek, Stöger und Co. zwar laut in der medialen Kommunikation ihrer Forderungen und im Wahlkampf, haben aber nichts verhandelt. Gar nichts.

Wie unsichtbar die LGBTs im Regierungsprogramm sind, sei an einem Beispiel exemplarisch festgehalten:

Im Kapitel „Justiz“ findet sich auf Seite 95 folgender Satz:
„Weiterentwicklung des Erbrechts (Pflichtteilsrecht, Verbesserung der Stellung von (kinderlosen) EhegattInnen und LebensgefährtInnen, Unternehmensnachfolge)
Die zwei Wörter „Eingetragene PartnerInnen“ kommen nicht vor. So als ob Faymann I diesen Familienstand nie neu geschaffen hätte.

Es ist beschämend, traurig und macht wütend. Denn eines scheint klar zu sein: Auch 2013 bis 2018 bleibt Österreich ein Diskriminierungsland. Entfesselt wird gar nichts. Auch nicht die Bürger_innenrechte. Für die werden weiterhin Grüne und zahlreiche NGOs aus der Zivilgesellschaft kämpfen müssen. Die SPÖ wird sich wieder als Kooperationspartnerin anbieten – um dann mit der ÖVP genau gar nichts zu verhandeln.

Und nochwas: Gleichstellung, Ehe-Öffnung etc. würde nichts kosten. Gar nichts.
Siehe auch Blogbeitrag auf thinkoutsideyourbox.net: SPÖ hat LGBTs (wieder) verraten

Grünes Wahlprogramm: Lesben, Schwule, Transgender

Auch Politik (von und) für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender ist Teil des Grünen Wahlprogramms. Das ganze Programm ist hier zu finden.

Bereits im Kapitel „Familienpolitik“ steht:

> Modernisierung des Ehe- und Partnerschaftsrechts
Wir wollen das Eherecht entstauben und modernisieren und die Ehe allen, die sie eingehen wollen, ermöglichen – auch gleichgeschlechtlichen Paaren. Die Eingetragene Partnerschaft wird als Alternative zur Ehe auch für verschiedengeschlechtliche Paare ermöglicht. Generell sind Lebensgemeinschaften rechtlich aufzuwerten, um der Lebensrealität vieler zu entsprechen.

Und danach folgt das Kapitel:

GLEICHE RECHTE FÜR LESBEN, SCHWULE UND TRANSGENDER

Die Zeiten, in denen Homosexualität noch völlig tabu war, sind glücklicherweise vorbei. Aber es gibt immer noch viele Formen der Diskriminierung, der Ungleichstellung und gesellschaftspolitische Herausforderungen – auch in Österreich. Trotz einigen kleinen rechtlichen Verbesserungen in den vergangenen Jahren ist Gleichstellung und ein echter Schutz vor Diskriminierung noch bei weitem nicht erreicht.

Von einer vollständigen rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ist Österreich noch weit entfernt. Seit Anfang Jänner 2010 besteht für Lesben und Schwule in Österreich die Möglichkeit, eine Eingetragene PartnerInnenschaft einzugehen. Dieser erste Schritt in Richtung rechtliche Gleichstellung von homosexuellen mit heterosexuellen Paaren wird bedauerlicherweise durch fast 50 unterschiedliche Diskriminierungen begleitet, die dieses Gesetz im Gegensatz zum Eherecht für Heterosexuelle vorsieht. Schon damals demonstrierten tausende Lesben, Schwule, Transgender, Bisexuelle und FreundInnen gegen die unzähligen Unterschiede zum Eherecht. Mittlerweile geben Gerichtsurteile der damals geäußerten Kritik recht: Bindestrichverbot bei Doppelnamen, Ja-Wort-Verbot, TrauzeugInnenverbot, Verbot der Stiefkindadoption – Alles mittlerweile gerichtlich anerkannte Ungleichbehandlungen, die den Menschenrechten oder der Verfassung widersprechen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) betont, dass das Recht ein Kind zu bekommen zu den von Artikel 8 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) geschützten Rechten zählt. Gegenwärtig herrscht in Österreich ein Adoptionsverbot für Eingetragene PartnerInnen. Dieses Verbot ist explizit im Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft (EPG) festgeschrieben gewesen. Nachdem der EGMR im Februar dieses Jahres die fehlende Möglichkeit einer Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare in Österreich im Vergleich zu unverheirateten heterosexuellen Paaren als diskriminierend verurteilt hatte, beschloss der Nationalrat im Juli dieses Jahres eine entsprechende Änderung. Es geht dabei nur um die Adoption von Stiefkindern, ein leibliches Kind von einem der Partner, einer Partnerin muss also bereits vorhanden sein. Die reguläre Adoption bleibt weiterhin heterosexuellen Ehepartnerinnen vorbehalten.

Österreich verweigert die Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren mit Kindern als „Familie“ und schafft damit für diese Familien eine Situation der rechtlichen Unsicherheit. Nach österreichischem Recht ist jedoch die Einzeladoption mit Zustimmung der Partnerin bzw. des Partners bei eingetragener Partnerschaft zulässig (§ 181 abs1 aBGB).

Weil die ÖVP Gleichstellung blockiert, müssen Betroffene ihre Rechte vor Gericht einklagen. Die Grünen fordern stattdessen eine rechtliche Sicherheit und Anpassung an gesellschaftliche Realitäten.

Auch der Alltag bringt noch eine Reihe von Diskriminierungen. Ob bei der Pflegefreistellung oder bei Todesfällen: Lesben und Schwule sind meist vom Good will anderer abhängig. auch Transgender Personen, also Menschen, die sich nicht mit dem Geschlecht „Mann“ oder „Frau“ identifizieren oder eine Wechsel* ihres biologischen Geschlechts ins Auge fassen, sind noch immer zahlreichen gesellschaftlichen Hürden ausgesetzt, insbesondere am Arbeitsplatz. Und für den Zugang zu Dienstleistungen und Gütern gibt es für Lesben, Schwule und Transgender weiterhin keinen Diskriminierungsschutz.

Die Gleichstellung ist in vielen anderen Staaten innerhalb und außerhalb der EU ein brisantes Thema – ob bei Demonstrationen in Frankreich, gewalttätigen Übergriffe in Ungarn oder in vielen anderen europäischen Staaten. Der Kampf für Gleichberechtigung, Respekt und echte Gleichstellung steht erst am Anfang.

Österreich erneuern:

SELBSTVERSTÄNDLICH GLEICHBERECHTIGT

Egal ob lesbisch, schwul, bisexuell, hetero oder transgender: alle Menschen sollen gleiche Rechte haben! Völlige rechtliche Gleichstellung schafft entsprechende Sicherheit, ob bei Adoption, künstlicher Befruchtung oder in der Ehe. Wir setzen auf eine Politik, in der alle Menschen die gleichen Chancen bekommen – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität.

Wir schaffen ein Klima des lebendigen Miteinanders, in dem Vorurteile durch Aufklärung und Kommunikation abgebaut, der gesellschaftliche Blickwinkel erweitert und Vielfalt gefördert wird. Vielfalt in der Gesellschaft braucht auch vielfältige Konzepte und Zugänge. wir wollen Akzeptanz in allen Bereichen des Lebens und Sichtbarkeit auf allen Ebenen – privat, beruflich, medial.

Es gilt, Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität abzuschaffen. Neben den klassischen Lebensentwürfen wollen wir Respekt und rechtliche Sicherheit sowie selbstbestimmte Lebensgestaltung gewährleisten. Das Adoptions-und Fortpflanzungsverbot für Lesben und Schwule soll aufgehoben werden.

Auch auf europäischer Ebene sind Initiativen gefordert. Die EU gründet auf werten der Gleichheit und des Respekts. Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität wird nicht akzeptiert. Entsprechende Anti-Diskriminierungsmaßnahmen und -gesetze gegen Homophobie sollen die Gleichstellung vorantreiben und Mitgliedsstaaten animieren, entsprechende Anti-Diskriminierungsgesetze zu erlassen und Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten.

Was wir konkret wollen

> Gleichstellung Eingetragener Partnerschaften und Eheöffnung
Die Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender Personen mit verschiedenen geschlechtlichen Lebensgemeinschaften wird umgesetzt. wir fordern ein modernes Rechtsinstitut wie den Zivilpakt für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare sowie die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule bei gleichzeitiger Eherechtsreform.

> Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität
Das Antidiskriminierungsgesetz kommt auch außerhalb des arbeitsplatzes zur Geltung.

> Aufklärungskampagnen zum Schutz Jugendlicher vor homophober Gewalt
Wir fördern im Bildungsbereich ein Umfeld der Toleranz, das für junge lGBT-Personen sicher ist, unterstützend wirkt sowie frei von Mobbing und Ausgrenzung ist.

> Adoption für gleichgeschlechtliche Paare/gemeinschaftliches Adoptionsrecht
Regenbogenfamilien haben ein Recht auf Anerkennung. Viele Kinder leben bereits mit zwei Müttern oder Vätern. alle Familien müssen dem Staat gleich viel wert sein.

> Erleichterungen für Transgender Personen im Privatleben
Mit einer grundlegenden Reform des Transsexuellenrechts/Erlasses werden bürokratische Hürden für die Vornamensänderung und Geschlechtsanpassung beseitigt.

> Einrichtung einer bundesweiten Antidiskriminierungsstelle
Wien hat auf Landesebene bereits eine Anlaufstelle; in vielen Teilen Österreichs gibt es jedoch bislang keine entsprechende Institution für Antidiskriminierung.

> EU-Initiativen für Gleichstellung
Die Europäische Union tritt entschieden gegen Repressionen gegen gleichgeschlechtlich liebende Menschen ein und forciert Initiativen für Gleichstellung und gegen Diskriminierung.

 

*Anmerkung: Das Wort „Wechsel“ ist uns da irgendwie reingerutscht. Richtiger und besser ist natürlich das Wort „Anpassung“.