Die KommAustria-Entscheidung, dass der ORF keine Social Media-Kanäle auf Facebook betreiben darf, sorgt für viel Aufsehen. Der ORF wird berufen und zeigt sich kampfeslustig. Nach dem Pelinka-Debakel eine strategische Möglichkeit ein neues Thema in die Öffentlichkeit zu tragen.
Die zwei Perspektiven
Der ORF ist nach wie vor die erfolgreichste TV-Anstalt Österreichs. Das trotz der heimischen und vor allem der deutschen Konkurrenz. Das ist gar nicht mal so selbstverständlich, denn in vielen Staaten ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk eher kleiner als die Privaten. Warum das so ist, kann aus zwei Perspektiven gesehen werden: Entweder ist der ORF einfach gut und das Publikum nimmt das Angebot gerne an, hat rechtzeitig reagiert und sich am Markt behauptet. Oder aber man sieht eine klare Bevorteilung, da die Gebührenkonstruktion des öffentlich-rechtlichen TVs Dinge ermöglicht, die privaten Medien nicht möglich sind. Letztere Perspektive hat sich daher auch bei der letzten ORF-Gesetzesnovelle durchgesetzt. Unter anderem wurden die Internetangebote (die Futurezone etwa) stark reduziert bzw. verboten, Kommentarfunktionen wurden abgeschafft, u.a.
Der Verband der Zeitungsherausgeber (VÖZ) jubelt nach der Entscheidung der KommAustria und will nun auch ORF-Auftritte auf Twitter und Co. verbieten. Armin Wolf dürfte somit – wenn es nach den Verlegern geht – nicht mehr twittern.
Humbug
Aus meiner Sicht ist ein Social Media-Auftrittsverbot des ORF Humbug. Nun war ich selber voriges Jahr für kurze Zeit verantwortlich für einen Social Media-Auftritt des ORF, bin also durchaus subjektiv. Im Frühjahr 2011 betreute ich den Internet-Auftritt von Nadine Beiler beim Eurovision Song Contest in Düsseldorf. Das waren YouTube, Twitter und Facebook. Die Facebook-Seite wird nun unter den „verbotenen Seiten“ gelistet. Als Grund wird angegeben, dass „Werbeeinnahmen“ an amerikanische Konzerne gehen würden. VÖZ hat offensichtlich noch nie eine Facebook-Seite, einen YouTube Account oder einen Twitter-Account angelegt, denn dann wüssten sie, dass sowas gratis ist. Und dass man für internationale Auftritte auch international PR machen will, scheint dem VÖZ nicht zu interessieren.
Aber es gibt noch etwas, das aus meiner Sicht für ein Mehr an Internet-Aktivitäten des ORF spricht:
Öffentlich-rechtliches Interesse
Der ORF ist öffentlich-rechtlich. Das heißt, dass beim ORF nicht ausschließlich marktkonforme Fragen gestellt werden müssen, sondern auch Fragen im Sinne des öffentlichen Interesses. Deshalb darf man durchaus und zurecht den ORF kritisieren, wenn man der Meinung ist der öffentlich-rechtliche Auftrag würde nicht erfüllt werden.
Der VÖZ hat sich 2010 auch bei einem anderen Punkt im ORF-Gesetz durchgesetzt. TV-Sendungen des ORF dürfen ausschließlich 7 Tage im Internet abrufbar sein. Danach müssen sie für immer in den Archiven verschwinden.
Warum eigentlich?
Wäre es nicht gerade im öffentlich-rechtlichen Sinne gut, wenn der ORF ein Archiv anbieten würde? Wäre es nicht großartig, wenn Historiker_innen, Politikwissenschaftler_innen oder sonst interessierte Menschen in einem Online-Archiv herumstöbern könnten, Interviews mit Kreisky, Androsch, Schüssel oder Alfred Hrdlicka nachforschen könnten, Klammer-Interviews aus 1976, Kennedy-Besuch in Wien, o.ä.? Die BBC macht es vor.
Dass ein öffentlich-rechtlicher Sender in direktem Kontakt zu Zuseher und Zuseherinnen stehen will, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Daher ist es völlig klar, dass Social Media-Auftritte gut und richtig sind. Es gibt vermutlich nicht wenige Twitter-User, die auf Armin Wolfs Frage „Habe heute Gast XY im ZiB2-Studio – habt ihr Fragevorschläge?“ ihre Frage dann live auf Sendung gestellt sehen konnten (ist mir auch schon ein paar Mal passiert).
Die Verleger sollten sich vielleicht besser Gedanken machen, wie sie ihr eigenes Angebot verbessern können, als sich darauf zu konzentrieren die Möglichkeiten des nunmal erfolgreichen öffentlich-rechtlichen Rundfunks (was immer man persönlich dazu für eine Meinung hat) zu beschneiden oder sie tief ins 20. Jahrhundert zurück zu schicken. Das ORF-Gesetz gehört diesbezüglich repariert.